Datum11.08.2026 08:14
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Zoll in München beschlagnahmte eine Trommel aus geschütztem Pythonleder, die eine Reisende nicht mit den erforderlichen Nachweisen einführen konnte. Der Zoll warnt ausdrücklich vor dem Kauf von Souvenirs aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten, wie Reptilienleder oder Elfenbein. Solche Produkte unterliegen oft internationalen Artenschutzabkommen wie CITES und erfordern spezielle Genehmigungen, deren Fehlen zur Beschlagnahmung und strafrechtlichen Verfolgung führen kann.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Geschützte Tierart“. Lesen Sie jetzt „Souvenir aus Pythonleder beschlagnahmt – Zoll warnt Reisende“. Das Hauptzollamt München hat eine Trommel mit Pythonleder beschlagnahmt. Die Frau habe das Musikinstrument in einem Souvenirladen gekauft und habe es ihrer Tochter mitbringen wollen, teilte die Behörde mit. Pythonleder stammt laut Zoll von einer artenschutzrechtlich geschützten Tierart und darf nur mit speziellen Nachweisen nach Deutschland eingeführt werden. Diese habe die Frau jedoch nicht vorweisen können. Der Zoll warnt vor dem Kauf von Souvenirs aus geschützten Tier- und Pflanzenarten. Sie dürften nicht ohne Weiteres nach Deutschland oder in die Europäische Union eingeführt werden. "Besondere Vorsicht ist bei Erzeugnissen aus Reptilienleder, Elfenbein, Korallen, Schildpatt sowie bei bestimmten Pflanzen und Hölzern geboten", sagte Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München. Für einige Erzeugnisse gelten nach Angaben Meisters unter anderem die Bestimmungen des internationalen Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Fehlen diese Genehmigungen, könne die Ware beschlagnahmt werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen seien möglich. © dpa-infocom, dpa:260811-930-512225/1