Tat im November 2025: Urteil im Prozess um getöteten Gerichtsvollzieher erwartet

Datum11.08.2026 03:30

Quellewww.zeit.de

TLDREin Prozess am Landgericht Saarbrücken steht kurz vor seinem Urteil, nachdem ein 42-jähriger Deutscher im November 2025 einen Gerichtsvollzieher während einer Zwangsräumung mit einem Jagdmesser erstochen haben soll. Die Staatsanwaltschaft fordert elf Jahre Haft wegen Mordes und Unterbringung im Maßregelvollzug. Die Nebenklage plädiert auf dreizehn Jahre und ebenfalls Unterbringung. Die Verteidigung strebt eine Verurteilung wegen Totschlags mit fünf Jahren Haft und psychiatrischer Behandlung an, da eine schizophrene Erkrankung des Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit bedinge.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tat im November 2025“. Lesen Sie jetzt „Urteil im Prozess um getöteten Gerichtsvollzieher erwartet“. Im Prozess um den Tod eines Gerichtsvollziehers wird heute (9.30 Uhr) das Urteil erwartet. Am Landgericht Saarbrücken sitzt ein 42 Jahre alter Deutscher auf der Anklagebank. Er soll den Gerichtsvollzieher in Bexbach (Saarpfalz-Kreis) mit einem Jagdmesser erstochen haben, als der 58-Jährige eine Zwangsräumung vollstrecken wollte. Die Tat im November 2025 hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft fordert 11 Jahre Haft wegen Mordes. Zudem soll der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung im Maßregelvollzug untergebracht werden. Die Nebenklage sprach sich für 13 Jahre Haft wegen Mordes und ebenfalls die Unterbringung aus. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und eine Haftstrafe von 5 Jahren. Auch sie geht wegen einer schizophrenen Erkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus - und hat die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. © dpa-infocom, dpa:260811-930-511450/1