Flucht vor der Polizei: Polizei schnappt 17-jährigen Raser nach längerer Verfolgung

Datum10.08.2026 16:27

Quellewww.zeit.de

TLDREin betrunkener 17-Jähriger flüchtete in Segeberg vor der Polizei. Nach einer langen Verfolgungsjagd über Autobahn und Bundesstraßen endete die Fahrt mit einem Unfall. Der Jugendliche verursachte dabei Schäden an Gärten und Autos. Er leistete Widerstand bei seiner Festnahme. Ihm wird unter anderem Fahren unter Alkoholeinfluss, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Flucht vor der Polizei“. Lesen Sie jetzt „Polizei schnappt 17-jährigen Raser nach längerer Verfolgung“. Nach einer längeren Verfolgungsjagd im Kreis Segeberg über die Autobahn 7, eine Bundesstraße und durch Bad Bramstedt hat die Polizei einen betrunkenen 17-Jährigen gefasst. Stoppen konnte ihn erst ein Unfall mit seinem Auto, wie die Polizei mitteilte. Der Einsatz begann in der Nacht zu Sonntag, als Zeugen einen in Schlangenlinien fahrenden Wagen auf der Autobahn 7 von Hamburg kommend in Richtung Neumünster meldeten. Eine Kontrolle durch die Polizei entzog sich der Fahrer durch Flucht. An der Anschlussstelle Bad Bramstedt verließ er die Autobahn, konnte dort aber von bereits positionierten Kräften der Diensthundestaffel nicht gestoppt werden. Mehrere Streifenwagen folgten dem Auto in Richtung Bad Bramstedt. In der Stadt kam es den Angaben zufolge zu mehreren gefährlichen Situationen.  Am Ende einer Sackgasse fuhr der Jugendliche auf ein Feld und hielt auf Polizisten zu, die sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnten. Anschließend fuhr der junge Mann mit dem Auto durch Vorgärten und richtete dort Schäden an, rammte zwei geparkte Autos und blieb schließlich in einem Graben stecken. Polizisten nahmen den 17-Jährigen, der Widerstand leistete, vorläufig fest. Ein Atemalkoholtest ergab 0,88 Promille. Gegen den Jugendlichen wird nun unter anderem wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Nötigung, des tätlichen Angriffs auf und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. © dpa-infocom, dpa:260810-930-510075/1