Jugendkammer: 17-Jähriger wegen mutmaßlichen Mords an Freundin angeklagt

Datum10.08.2026 13:11

Quellewww.zeit.de

TLDREin 17-Jähriger wurde von der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Mordes an seiner 19-jährigen Freundin angeklagt. Er soll sie aus Eifersucht und wegen des Verdachts der Untreue mit Fäusten und Aststücken getötet haben. Die Frau soll versucht haben, die Beziehung zu beenden. Der Beschuldigte soll aus Ehrenerwägungen gehandelt haben. Die Jugendkammer muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Jugendkammer“. Lesen Sie jetzt „17-Jähriger wegen mutmaßlichen Mords an Freundin angeklagt“. Weil er seine Freundin mit Faustschlägen und Asthieben umgebracht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Mannheim einen 17-Jährigen wegen Mordes angeklagt. Der Syrer soll vermutet haben, dass die 19-Jährige ihm untreu gewesen sei, und sich wegen verschiedener Äußerungen der Frau in seiner Ehre verletzt gefühlt haben, teilte die Behörde mit.  Nachdem die 19-Jährige ihm zum wiederholten Male mitgeteilt habe, dass sie sich von ihm trennen wolle, soll der Jugendliche Anfang März den Entschluss gefasst haben, die Frau zu töten. Als die beiden in einem Wald bei Mannheim unterwegs waren, schlug er mutmaßlich mehr als ein Dutzend Mal mit seiner Faust in das Gesicht und auf den Kopf des Opfers. Als die 19-Jährige auf dem Boden gelegen habe, soll der 17-Jährige mit Aststücken mindestens 40 Mal auf das Gesicht, den Kopf und den Hals der Frau eingeschlagen haben. Sie sei an einem Ausfall der lebenswichtigen Steuerungszentren im Gehirn und durch Verbluten gestorben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die 19-Jährige habe nicht mit einem Angriff gerechnet und sich daher nicht wehren können.  Die beiden sollen seit März vergangenen Jahres eine Beziehung geführt haben. Diese sei im Frühjahr 2026 von gegenseitigem Misstrauen und Eifersucht geprägt gewesen, hieß es weiter. Nach früheren Angaben der Ermittler soll es immer wieder Konflikte gegeben haben. Der Tatverdächtige wurde am Tag des Leichenfunds festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Die Jugendkammer des Landgerichts Mannheim muss entscheiden, ob sie die Anklage zulässt und einen Prozess ansetzt. © dpa-infocom, dpa:260810-930-508836/1