Datum10.08.2026 10:36
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Berliner Wahlen am 20. September hat begonnen. Rund 2,75 Millionen Wahlberechtigte erhalten bis 30. August Unterlagen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Briefwahl kann nun online, per E-Mail oder persönlich beantragt werden. Anträge sind bis 18. September möglich, die Stimmzettel müssen bis zum Wahltag um 18 Uhr vorliegen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Berlin-Wahl am 20. September“. Lesen Sie jetzt „Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt“. Knapp sechs Wochen vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus hat der Versand der rund 2,75 Millionen Wahlbenachrichtigungen begonnen. Bis zum 30. August sollten alle Wahlberechtigten die Unterlagen im Briefkasten haben, so die Landeswahlleitung. Der Umschlag enthält die offiziellen Benachrichtigungen für die Wahl zum Landesparlament und für die Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (BVV). Darunter sind auch Angaben zum jeweiligen Wahllokal. Mit dem Versand der Wahlunterlagen kommt traditionell die Briefwahl in Schwung. Diejenigen, die die Stimmzettel für die Briefwahl bereits beantragt haben, das ging bisher nur per Post, bekommen sie nun zugeschickt. Gleichzeitig können Briefwahlanträge jetzt auch online, per E-Mail (mit Name, Meldeadresse und Geburtsdatum) oder persönlich in einer Briefwahlstelle des Bezirks gestellt werden. Für letzteres ist ein Personalausweis oder Reisepass nötig. Noch einfacher geht es mit dem Briefwahlantrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Durch einen QR-Code können Briefwahlunterlagen damit elektronisch beantragt werden. Sie umfassen nach Angaben der Landeswahlleitung einen Wahlschein, die amtlichen Stimmzettel nebst Umschlägen und ein Merkblatt. Bei der AGH-Wahl sind etwa 2,5 Millionen Berlinerinnen und Berliner wahlberechtigt. Bei den BVV-Wahlen sind es rund 2,75 Millionen, darunter auch EU-Bürgerinnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus nicht abstimmen dürfen. Anträge für die Briefwahl sind bis zum 18. September (15.00 Uhr) möglich. Allerdings müssen die Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln in jedem Fall am Wahltag, also am 20. September, um 18.00 Uhr eingetroffen sein. Treffen sie später ein, werden sie nicht berücksichtigt. Wer Briefwahl machen möchte, muss die Unterlagen aber nicht zwangsläufig per Post zurückschicken: Grundsätzlich ist die Teilnahme an der Briefwahl auch in einer Briefwahlstelle vor Ort möglich. Denn dort können Wählerinnen und Wähler die Unterlagen nicht nur beantragen, sondern auch gleich ausfüllen und in eine Wahlurne werfen. Oder man kann Briefwahlunterlagen, die man in Ruhe zu Hause ausgefüllt hat, direkt dort abgeben. In jedem Bezirk gibt es mehrere Briefwahlstellen. Sie befinden sich üblicherweise in Rathäusern oder Bürgerämtern. © dpa-infocom, dpa:260810-930-507873/1