Beschäftigung: Mindestlohn-Betrug erzeugt laut Studie 64 Milliarden Schaden

Datum10.08.2026 07:13

Quellewww.zeit.de

TLDRLaut DGB-Berechnungen verursachten Verstöße gegen den Mindestlohn seit 2015 einen Schaden von 64 Milliarden Euro. Davon entgehen Beschäftigten 35 Milliarden Euro, Sozialkassen 22 Milliarden und dem Staat 7 Milliarden Euro an Einkommensteuer. Rund zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr seien betroffen, weil der Mindestlohn nicht oder nicht vollständig gezahlt werde. Die Arbeitgeber äußern Zweifel an der Berechnungsgrundlage, betonen aber die Notwendigkeit der Einhaltung.

InhaltWegen Verstößen gegen den Mindestlohn dürften Beschäftigten und dem Staat seit 2015 Milliarden Euro entgangen sein. Das hat der Deutsche Gewerkschaftsbund berechnet. Tricks zur Umgehung des Mindestlohns könnten seit dessen Einführung im Jahr 2015 einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von 64 Milliarden Euro angerichtet haben. Das zeigen Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. Rund 35 Milliarden Euro dieses Schadens haben demnach Beschäftigte durch vorenthaltene Mindestlohnzahlungen getragen. Weitere 22 Milliarden Euro seien den Sozialkassen entgangen. Die Finanzämter hätten zudem auf 7 Milliarden Euro Einkommensteuer verzichten müssen. Grundlage der DGB-Berechnungen ist das sogenannte Sozioökonomische Panel – eine jährliche Befragung von rund 30.000 Menschen in 20.000 Haushalten. Aus Angaben zu Arbeitszeit und Verdienst leiteten die DGB-Experten ab, bei wie vielen Menschen der jeweils gültige Mindestlohn jährlich unterschritten wurde. Im Schnitt fehlten den Berechnungen zufolge 1,70 bis 2,40 Euro pro Stunde. Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 13,90 Euro pro Stunde. Er darf nur in Ausnahmen unterschritten werden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat Zweifel an der Berechnungsgrundlage anklingen lassen, teilte aber auch mit: "Verstöße sind nicht akzeptabel und müssen konsequent geprüft und verfolgt werden." Bei der Bewertung der Zahlen sei Sorgfalt geboten. Befragungsdaten könnten ungenau sein, etwa wenn Arbeitszeiten nicht exakt erfasst werden. Laut DGB arbeiten derzeit rund sechs Millionen Menschen zum Mindestlohn, vor allem in Gaststätten, Handel oder Landwirtschaft. Doch kommen in der Praxis nicht alle auf den vollen Stundensatz, etwa weil Arbeitszeiten nicht voll bezahlt werden. Berechnungen des DGB zufolge betrifft das seit Einführung des Mindestlohns durchschnittlich zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr. "Ein Teil der Finanzierungslücken geht auf kriminelles Handeln von Arbeitgebern zurück, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen", kritisierte der Vizechef des DGB, Stefan Körzell. Er forderte einen konsequenten Kampf gegen "Lohnraub" und kriminelle Arbeitgeber. "Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt – er muss rigoros verfolgt und hart bestraft werden", fügte Körzell hinzu. Die Arbeitgebervereinigung BDA räumte ein, dass der Staat handeln müsse, wenn Mindestlöhne nicht gezahlt würden. Gleichzeitig habe die "politisch veranlasste, überproportionale Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2022 den wirtschaftlichen Druck auf viele Betriebe deutlich verschärft". Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll überprüft jährlich Zehntausende Firmen auch auf Einhaltung des Mindestlohns. 2024 wurden nach Angaben aus dem jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission knapp 6.200 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. 45 Prozent davon entfielen auf Fälle, in denen der Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. In 50 Prozent der Fälle wurden Dokumentationspflichten verletzt, 5 Prozent betrafen andere Verstöße. Insgesamt wurden 2024 dem Bericht zufolge 25,4 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt. Der DGB beklagt, die Kontrollbehörden seien chronisch unterbesetzt. Statistisch gesehen werde jedes Unternehmen in Deutschland nur alle 140 Jahre einmal kontrolliert. Das schrecke nicht ab. Außerdem seien bei der FKS 2.500 vom Bundestag bewilligte Stellen nicht besetzt – eine Angabe, die so auch im Bericht der Mindestlohnkommission steht.