SEK-Einsatz: Mann sperrt Fremden stundenlang ein und schlägt ihn

Datum09.08.2026 13:17

Quellewww.zeit.de

TLDREin 36-Jähriger soll in Stein einen 37-Jährigen stundenlang in seiner Wohnung eingesperrt, bedroht und geschlagen haben, da er ihm fälschlicherweise eine Affäre mit seiner Frau vorwarf. Der Geschädigte konnte fliehen und kam verletzt ins Krankenhaus. Ein SEK-Einsatz wurde angeordnet, doch der Verdächtige war zunächst nicht vor Ort. Er wurde später bei Rückkehr zu seiner Wohnung festgenommen. Verdacht auf Drogenkonsum und psychische Auffälligkeiten besteht.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „SEK-Einsatz“. Lesen Sie jetzt „Mann sperrt Fremden stundenlang ein und schlägt ihn“. Ein 37-Jähriger soll stundenlang in einer Wohnung in Stein (Landkreis Fürth) von einem Mann eingesperrt und verletzt worden sein. Zivilkräfte der Polizei nahmen den 36-jährigen Verdächtigen am Samstagabend fest, wie die Beamten mitteilten.  Zuvor hatte es demnach einen Streit im häuslichen Umfeld des Verdächtigen gegeben. Nachdem die anderen Beteiligten die gemeinsame Wohnung verlassen hatten, habe der 36-Jährige mutmaßlich wahllos an Nachbartüren geklingelt. Der 37-Jährige öffnete ihm und der Verdächtige lockte ihn laut Polizei unter einem Vorwand in seine Wohnung. Dort habe er ihm zu Unrecht ein Verhältnis mit seiner Frau vorgeworfen, ihn eingesperrt, bedroht und geschlagen. Nach mehreren Stunden habe der 37-Jährige flüchten können - mit massiven Blutergüssen, weshalb er ins Krankenhaus kam. Wie genau der Geschädigte aus der Wohnung gelangte, konnte eine Polizeisprecherin nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Durchsuchung der Wohnung an. Als Kräfte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) anrückten, war der Verdächtige nicht mehr da. Eine Fahndung blieb zunächst erfolglos. Knapp drei Stunden später kehrte er zu seiner Wohnung zurück, Zivilkräfte nahmen ihn fest. Dem Mann wurde Blut abgenommen, zudem stellten Ermittler Haftantrag. Als Hintergrund gelten laut Polizei mutmaßlicher Drogenkonsum und psychische Auffälligkeiten. © dpa-infocom, dpa:260809-930-505075/1