Datum07.08.2026 22:25
Quellewww.zeit.de
TLDRNiedersachsen lockert das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen bis Ende August. Dies soll Ersatztransporte für die stark eingeschränkte Binnenschifffahrt aufgrund von Niedrigwasser erleichtern. Ziel ist es, Lieferketten zu stabilisieren und Produktionsstopps zu verhindern. Die Maßnahme soll die Verlagerung auf die Straße unterstützen und landesweit einheitliche Regelungen schaffen, da die Binnenschifffahrt zunehmend von den niedrigen Wasserständen betroffen ist.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Binnenschifffahrt“. Lesen Sie jetzt „Niedersachsen lockert Lkw-Fahrverbot wegen Niedrigwasser“. Niedersachsen setzt wegen des anhaltenden Niedrigwassers auf den Wasserstraßen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lastwagen vorübergehend außer Kraft. Damit sollen notwendige Ersatztransporte auf der Straße erleichtert werden, wie das Wirtschafts- und Verkehrsministerium in Hannover mitteilte. Die Ausnahmeregelung gilt ab sofort bis zunächst zum 31. August. Sie gilt den Angaben zufolge für geschäftsmäßige oder entgeltliche Transporte mit Lastwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für Lastwagen mit Anhängern, sofern die Fahrten als Ersatz für wegen des Niedrigwassers eingeschränkte Transporte auf den Wasserstraßen erforderlich sind. Die anhaltend niedrigen Wasserstände führten zu erheblichen Einschränkungen der Binnenschifffahrt und gefährdeten zunehmend Warenströme, erklärte das Ministerium. Mit der Ausnahmeregelung solle die Verlagerung von Transporten auf die Straße möglichst reibungslos erfolgen und unterschiedliche Regelungen der Bundesländer vermieden werden. "Die angespannte Lage auf relevanten Bundeswasserstraßen erfordert pragmatische Lösungen", betonte Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne (SPD). Ziel sei es, Lieferketten und Warenströme zu stabilisieren und Produktionsstopps zu verhindern. Niedersachsen hätte sich allerdings ein besser abgestimmtes Vorgehen der Länder gewünscht. Der Bund sei erst kurzfristig mit der Bitte um eine Aufhebung der Fahrverbote an die Länder herangetreten. © dpa-infocom, dpa:260807-930-500150/1