Datum07.08.2026 17:44
Quellewww.zeit.de
TLDRRheinland-Pfalz lockert vorübergehend das Sonntagsfahrverbot für Lkw, um Lieferengpässe durch Niedrigwasser im Rhein zu vermeiden. Güter, die nicht per Schiff transportiert werden können, sollen stattdessen auf der Straße befördert werden. Diese Regelung gilt auch für notwendige Leerfahrten. Das Saarland plant eine ähnliche Maßnahme. Die Ausnahmeregelung soll bis mindestens Ende September 2026 gelten.
InhaltRheinland-Pfalz will Lieferengpässe wegen des extremen Niedrigwassers vermeiden und setzt auf den Transport über die Straße. Das Saarland soll Ähnliches planen. Wegen des anhaltenden Niedrigwassers im Rhein lockert Rheinland-Pfalz vorübergehend das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lastwagen. So sollen Waren, die wegen der niedrigen Wasserstände nicht oder nur eingeschränkt per Schiff transportiert werden können, stattdessen leichter auf der Straße ans Ziel gelangen. Wie das Verkehrsministerium in Mainz mitteilte, gilt die Ausnahmeregelung bereits ab diesem Wochenende. Die Ausnahme betrifft Lkw-Fahrten, die direkt oder indirekt mit den Einschränkungen auf dem Rhein zusammenhängen. Dazu zählen sowohl Transporte von Gütern, die normalerweise per Schiff befördert würden, als auch notwendige Leerfahrten im Zusammenhang mit diesen Ersatztransporten. Ähnliches plant offenbar auch das Saarland. Wegen des Niedrigwasser setzt das Bundesland einem Medienbericht zufolge das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte vorübergehend außer Kraft. Die Ausnahmeregelung trete bereits an diesem Wochenende in Kraft und soll bis längstens 30. September 2026 gelten, berichtete die Rheinische Post unter Berufung auf das saarländische Verkehrsministerium. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.