Datum07.08.2026 16:28
Quellewww.zeit.de
TLDRRheinland-Pfalz hebt wegen Niedrigwassers am Rhein vorübergehend das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw-Transporte auf. Dies soll die Beförderung von Gütern ermöglichen, die nicht per Schiff transportiert werden können. Die Ausnahmeregelung gilt für transportebezogene Fahrten und Leerfahrten und ist bis zum 30. September befristet. Großraum- und Schwertransporte sind ausgenommen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Niedrigwasser“. Lesen Sie jetzt „Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw-Transporte außer Kraft“. Rheinland-Pfalz setzt wegen des anhaltenden Niedrigwassers am Rhein das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte vorübergehend außer Kraft. Damit könnten Güter, die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt über die Wasserstraße transportiert werden, leichter auf der Straße befördert werden, teilte das Verkehrsministerium in Mainz zur Begründung mit. Die Ausnahmeregelung gelte bereits an diesem Wochenende. Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt laut Ministerium für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Niedrigwasser des Rheins oder daraus resultierenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Sie umfasst auch Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit diesen Transporten verbunden sind. Wenn Transporte auf dem Rhein nur eingeschränkt möglich seien, müssten andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können. "Dafür schaffen wir jetzt die nötigen Spielräume", erklärte Verkehrsstaatssekretär Markus Wolf. Rheinland-Pfalz hat sich nach Angaben von Staatssekretär Wolf bei der Ausnahmeregelung mit anderen Ländern abgestimmt. Dadurch werde ermöglicht, die Warenströme trotz der Einschränkungen auf dem Rhein aufrechtzuerhalten. Die Ausnahmegenehmigung gelte ab sofort bis längstens 30. September. Für Großraum- und Schwertransporte gelten die Ausnahmeregelungen nicht. © dpa-infocom, dpa:260807-930-499249/1