Neue Vorgaben: Streit um Mindestpreise in Köln erreicht OVG in Münster

Datum07.08.2026 12:22

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Streit um Mindestpreise für Mietwagenfahrten in Köln erreicht das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Anfang Juni eingeführten Preisregulierungen, die Mietwagenfahrten maximal 20% günstiger als Taxis erlauben, für rechtswidrig erklärt. Die Stadt Köln hat nun gegen diese Entscheidungen Beschwerde beim OVG eingelegt. Das OVG wird prüfen, ob die Preisvorgaben zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen rechtmäßig sind, was über Kölns Stadtgebiet hinausgeht.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Neue Vorgaben“. Lesen Sie jetzt „Streit um Mindestpreise in Köln erreicht OVG in Münster“. Der Streit um Mindestpreise für Mietwagenfahrten über Plattformen wie Bolt oder Uber in Köln geht in die nächste juristische Runde. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts sind in Münster per Eilverfahren zwei Beschwerden eingegangen. Wann darüber entschieden wird, ist nach Aussage einer OVG-Sprecherin offen.  Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Juli in mehreren Eilverfahren festgestellt, dass die Mindestpreise voraussichtlich rechtswidrig sind. Diese gelten in der Domstadt seit Anfang Juni. Fahrten mit Anbietern wie Uber oder Bolt dürfen nur noch maximal 20 Prozent günstiger sein als mit einem Taxi. Dadurch sollen nach Angaben der Stadt gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Das Gericht der ersten Instanz hatte die Regelung aus mehreren Gründen gerügt. So hätte der Oberbürgermeister nicht ohne Beteiligung des Rates über die Frage entscheiden dürfen. Auch habe die Stadt ohne Befugnis eine Entscheidung getroffen, die über das Kölner Stadtgebiet hinausreiche. Grundsätzlich sei eine Übertragung der Preise nicht zulässig, da sich Mietwagen- und Taxiverkehr unterscheiden. Das OVG muss jetzt prüfen, ob es diese Einschätzungen im Eilverfahren teilt.  Anhängig in Münster ist damit jetzt die Beschwerde der Stadt Köln zu den Eilbeschlüssen der Firma Bolt und einer weiteren Mietwagenfirma. Ende Juli hatte das Gericht in Köln auch einer Tochterfirma von Uber vorläufig recht gegeben. Zu diesem Streit liegt dem OVG nach eigener Aussage noch keine Beschwerde der Stadt Köln vor.  Als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen hatte Essen im Januar Mindestpreise für Mietwagenfahrten vorgegeben. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Anfang April setzte die Stadt ihre Verfügung bis auf weiteres aber aus. Die Regelung sei in ihrer derzeitigen Form nicht rechtmäßig, entschied das Gericht und gab damit den Anträgen einer Mietwagen- und einer Vermittlungsgesellschaft statt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.  Mietwagennutzer können eine Fahrt per App buchen und sehen auch gleich vorab den Preis - der in der Regel deutlich günstiger ist als eine Fahrt mit einem klassischen Taxi. Über die App wird dann der Kontakt zu einem registrierten Fahrer hergestellt. Taxiunternehmen zählen zum öffentlichen Personenverkehr. Die Preise legen die Städte jeweils selbst fest. In Köln hatte der Rat kürzlich eine Erhöhung des Kilometerpreises von 2,60 auf 2,90 Euro beschlossen. © dpa-infocom, dpa:260807-930-497539/1