Großteil der Frauen ledig: Mehr als 9.700 Abbrüche in Berlin – Brandenburg mit Rückgang

Datum07.08.2026 12:11

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Berlin stieg die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2025 leicht auf 9.720, während sie in Brandenburg um zwei Prozent auf 3.175 zurückging. In beiden Bundesländern war die Mehrheit der Frauen ledig. Die häufigsten Abbrüche erfolgten nach Beratungsregelung. In Berlin fanden die meisten Eingriffe in Praxen statt, in Brandenburg auch häufiger in Krankenhäusern.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Großteil der Frauen ledig“. Lesen Sie jetzt „Mehr als 9.700 Abbrüche in Berlin – Brandenburg mit Rückgang“. In Berlin ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche erneut gestiegen, in Brandenburg ging sie weiter zurück. 9.720 Frauen in der Hauptstadt ließen 2025 einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilte. Das waren 0,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Bereits 2024 war die Zahl um rund vier Prozent gestiegen. Am häufigsten ließen Frauen zwischen 25 und 35 Jahren einen Eingriff durchführen. In Berlin gehörte fast jede zweite Frau dieser Altersgruppe an. Knapp 20 Prozent waren zwischen 35 und 40 Jahren alt. Zwei Drittel der Betroffenen waren zum Zeitpunkt des Abbruchs ledig, 28,4 Prozent verheiratet. In Brandenburg ging die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2025 um zwei Prozent auf 3.175 zurück. Bereits im Vorjahr hatte es einen Rückgang um drei Prozent gegeben. Die Altersverteilung war breiter als in Berlin: Mit 38,7 Prozent stellten die 25- bis 35-Jährigen die größte Gruppe, 23,5 Prozent waren zwischen 35 und 40 Jahren alt. Auch hier war die Mehrheit der Frauen ledig. In Berlin erfolgten die Schwangerschaftsabbrüche fast ausschließlich in gynäkologischen Praxen oder OP-Zentren (94,7 Prozent). In Brandenburg wurden die meisten Eingriffe zwar ebenfalls in Praxen (63,6 Prozent), etwa jeder dritte allerdings ambulant in einem Krankenhaus durchgeführt. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche erfolgten nach der Beratungsregelung. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, weil laut Grundgesetz das ungeborene Leben geschützt werden muss. Abtreibungen sind aber nicht strafbar, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen stattfinden und die Frau sich zuvor hat beraten lassen. Straffrei ist ein Abbruch auch aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung. © dpa-infocom, dpa:260807-930-497504/1