Datum07.08.2026 10:31
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Bundesgerichtshof hat die Beugehaft für Linksextremistin Lina E. bestätigt. Sie verweigert im "Antifa-Ost"-Prozess die Aussage zu Taten, für die sie bereits rechtskräftig zu über fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Der BGH argumentiert, dass sie kein Auskunftsverweigerungsrecht hat, da sie bereits verurteilt ist. Das Gericht will sie so zur Aussage zwingen und verhängte zudem ein Ordnungsgeld.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bundesgerichtshof“. Lesen Sie jetzt „Lina E. verweigert Zeugenaussage – BGH bestätigt Beugehaft“. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beugehaft für die Linksextremistin Lina E. bestätigt. Der dritte Strafsenat verwarf ihre Beschwerde gegen eine Anordnung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, das die Haft zur Erzwingung einer Zeugenaussage verhängt hatte. Lina E. könne sich nicht auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen, da sie zu den Taten, zu denen sie aussagen soll, bereits rechtskräftig verurteilt worden sei, so der BGH. Ende Juni hatte das OLG eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem Lina E. im neuen Antifa-Ost-Prozess die Aussage als Zeugin verweigert hatte. Beugehaft ist ein gerichtliches Druckmittel, das eine Person dazu zwingen soll, eine Zeugenaussage zu tätigen. Gegen Lina E. wurde zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro verhängt. Sie sollte sich zu den Taten äußern, für die sie 2023 verurteilt worden war. Das OLG Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Sie wurde zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zuletzt war Lina E. vorzeitig aus der Haft entlassen worden, nachdem sie zwei Drittel der Strafe verbüßt hatte. Der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt. In dem aktuellen Prozess müssen sich sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der Antifa-Ost-Gruppe vor dem OLG verantworten. Unter den Angeklagten ist Johann G., der neben Lina E. als mutmaßlicher Kopf der Gruppierung gilt. Lina E. ist nicht die erste Zeugin, die die Aussage in dem Prozess verweigert. Gegen einen 40-jährigen Linksextremisten wurde ebenfalls Beugehaft verhängt. © dpa-infocom, dpa:260807-930-496819/1