Datum07.08.2026 10:11
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Wasserschutzpolizei hat am Chiemsee zum Ferienbeginn illegale Fischerei aufgedeckt. In vier Fällen wird wegen Fischwilderei ermittelt. Drei Angler fischten ohne Erlaubnis von einem Tretboot aus, lebende gefangene Fische wurden im Tretbootbereich entdeckt und zurückgesetzt. Zudem gab es einen Fall von verbotener Schleppfischerei und zwei Verstöße gegen das Fischereigesetz. Die Polizei betont die Notwendigkeit eines gültigen Fischereischeins und einer Erlaubnis.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Illegale Fischerei“. Lesen Sie jetzt „Gefangene Fische im Tretboot - mehrere Verstöße am Chiemsee“. Zum Beginn der Sommerferien hat die Wasserschutzpolizei auf dem Chiemsee mehrere Fälle von unerlaubtem Fischen festgestellt. In vier Fällen werde wegen des Verdachts der Fischwilderei ermittelt, teilte die Polizei mit. Die Beamten stellten unter anderem drei Angler ohne die erforderlichen Dokumente fest: Sie sollen von einem Tretboot aus gefischt haben. Zudem sollen sich bereits gefangene Fische lebend im Fußbereich des Tretboots befunden haben. Auch dies sei verboten. Die noch lebensfähigen Tiere seien zurück in den See gebracht worden. Zudem registrierten die Beamten einen Fall verbotener Schleppfischerei fest. Zudem registrierte die Wasserschutzpolizei zwei Verstöße gegen das Bayerische Fischereigesetz. Sie erinnert daran, dass das Angeln in bayerischen Gewässern nur mit einem gültigen Fischereischein und einer gültigen Fischereierlaubnis erlaubt ist. © dpa-infocom, dpa:260807-930-496688/1