Bund und Länder: Länder wünschen sich vom Bund weniger Hauruck-Gesetzgebung

Datum07.08.2026 04:28

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte fordert vom Bund eine frühzeitigere Einbeziehung der Länder in Gesetzgebungsverfahren und kritisiert die aktuelle "Hauruck-Gesetzgebung". Er betont, dass die Interessen der Länder und Kommunen nicht dem Zeitdruck geopfert werden dürften. Ein aktuelles Beispiel für diese Problematik sei das Sparpaket im Gesundheitswesen gewesen, bei dem die Länder bis zuletzt um finanzielle Zusagen für Krankenhäuser verhandeln mussten.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bund und Länder“. Lesen Sie jetzt „Länder wünschen sich vom Bund weniger Hauruck-Gesetzgebung“. Die Länder wünschen sich vom Bund eine frühzeitige Beteiligung an wichtigen Entscheidungen und weniger Gesetzgebung im Hauruckverfahren. Bund und Länder hätten jeweils eigene Interessen, sagte Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Aber natürlich lassen sich die objektiv bestehenden Differenzen leichter überbrücken, wenn der Bund die Länder bei der Entscheidungsfindung rechtzeitig einbezieht, wenn er sich die Interessen und Sichtweisen der Länder zumindest anhört und zur Kenntnis nimmt." "Gegenwärtig ist da manchmal noch Luft nach oben", betonte der SPD-Politiker, der Regierungschef in Bremen ist. "Das Hauruckverfahren, mit dem jetzt die Gesetze gemacht werden, das halte ich nicht für sinnvoll." So sehr er verstehe, dass der Bund schnell ein Reformprogramm durchbringen wolle, "so wenig Verständnis habe ich dafür, wenn die Interessen der Länder und Kommunen dem Zeitdruck geopfert werden", sagte Bovenschulte. "Da sind wir Länder sehr empfindlich, weil wir es ja auch ausbaden müssen." Für Ärger hatte bei den Ländern zuletzt das Gesetzgebungsverfahren für das Sparpaket im Gesundheitswesen unmittelbar vor der Sommerpause geführt. Bis in letzter Minute rangen die Länder mit dem Bund um finanzielle Zusagen für die vielfach ohnehin schon angeschlagenen Krankenhäuser.  Im Bundesrat entschied sich erst unmittelbar vor Beginn der Sitzung, dass das Sparpaket überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Möglich wurde dies nur, weil die Länder einer Fristverkürzung für die Beratungen zustimmten. Das Sparpaket passierte schließlich den Bundesrat. © dpa-infocom, dpa:260807-930-495465/1