Datum07.08.2026 03:30
Quellewww.zeit.de
TLDRZum Schulstart in Hessen informiert Kultusminister Schwarz über Neuerungen, darunter den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler, der schrittweise ausgeweitet wird. Die Bildungsgewerkschaft GEW kritisiert, dass die Voraussetzungen oft nicht erfüllt seien und warnt vor Wartelisten und steigenden Elternbeiträgen, da Kommunen einen Großteil der Kosten tragen müssen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bildung“. Lesen Sie jetzt „Kultusminister stellt Neuerungen zum Schulstart vor“. Die hessischen Sommerferien neigen sich dem Ende zu – am kommenden Montag beginnt das neue Schuljahr 2026/2027. Über alle Neuerungen, Zahlen und Fakten zum Schulstart will Kultusminister Armin Schwarz (CDU) heute (10.00 Uhr) in Wiesbaden informieren. Eines der Themen sind Änderungen bei der Ganztagsbetreuung. Seit dem 1. August gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Erstklässler. Mit Schulbeginn greift dieser Anspruch auch in Hessen. Bis 2029 soll er schrittweise auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet werden. Die Bildungsgewerkschaft GEW warnt, dass die Voraussetzungen vielerorts nicht erfüllt seien. "Insbesondere Familien mit Grundschulkindern ab der zweiten Klasse, für die der Rechtsanspruch noch nicht gilt, werden mit Wartelisten oder verkürzten Betreuungszeiten konfrontiert sein", sagte der hessische GEW-Vorsitzende Thilo Hartmann. Schon jetzt gebe es Berichte über steigende Elternbeiträge in einzelnen Kommunen. Diese müssten trotz angespannter Finanzlage einen Großteil der Umsetzung schultern. © dpa-infocom, dpa:260807-930-495336/1