Datum06.08.2026 17:07
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Zulassung der Kleinpartei "Lobbyisten für Kinder" zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern wird vom Landesverfassungsgericht geprüft. Der Partei droht der Ausschluss, da sie die Frist für die Einreichung beglaubigter Unterschriften versäumte. Dies verzögert den Druck der Briefwahlunterlagen, jedoch wird der Wahltermin am 20. September voraussichtlich eingehalten.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landtagswahlen“. Lesen Sie jetzt „Klage von Kleinpartei löst Verzögerung bei Landtagswahl aus“. Wie viele Parteien an der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen dürfen, das steht frühestens am 14. August fest. Dann nämlich beginnt nach Angaben des Landesverfassungsgerichts das Verfahren um die Wahlzulassung der kleinen Partei Lobbyisten für Kinder. Ob die Entscheidung noch am gleichen Tag falle, sei ungewiss, teilte die Gerichtssprecherin Dorothea ter Veen mit. Zuvor müssten nicht nur Vertreter der Partei, sondern auch der Landesregierung, des Landtags und des Innenministeriums gehört werden, dem die Wahlkommission untersteht. Auslöser der Affäre war der verspätete Eingang der beglaubigten Unterschriften von Unterstützern der Partei. Stichtag war der 7. Juli. Angekommen sind die Papiere aber erst zwei Tage später. Nach Darstellung von René Becke, dem Sprecher der Lobbyisten für Kinder, ist dies aber "eine Form höherer Gewalt". Eingesteckt habe er die Unterlagen nämlich bereits am 2. Juli. "Wir meinen, vier Tage sollten locker reichen für die Zustellung", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Wahlleiter Christian Boden sieht das anders. Im Wahlgesetz sei eine eindeutige Frist vorgeschrieben, daher sei auch für die von der Partei beantragte Nachsichtgewährung kein Raum. "Andere Parteien, auch kleine Parteien, waren hier früher unterwegs oder haben Unterlagen sogar persönlich vorbeigebracht", argumentiert er. Doch so locker gibt sich Benke nicht geschlagen. "Es geht ums Prinzip, wir haben viel Arbeit reingesteckt, die soll nicht umsonst gewesen sein." Vom Landesverfassungsgericht erwarte er vor allem Klarheit - "entweder in die eine oder in die andere Richtung." Auswirkungen hat diese Auseinandersetzung dabei auf den gesamten Ablaufplan der Wahlvorbereitungen. Ohne Beschwerden hätte der Druck der Briefwahlunterlagen nämlich laut Boden schon am 7. August beginnen können, sonst regulär am 13. August. Mit dem Prozesstag am 14. August wird sich der Andruck nun zumindest um einige Tage verzögern. Damit verkürzt sich auch der Zeitraum für eine mögliche Briefwahl. Dass auch die Abstimmung am 20. September verlegt werden muss, ist nach Angaben von Boden allerdings ausgeschlossen. "Der Wahltermin steht fest", sagte er. Er rechne auch mit einer zügigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. © dpa-infocom, dpa:260806-930-494209/1