Bundeskartellamt: Straßenbauunternehmen müssen 60 Millionen Euro Strafe wegen Preisabsprachen zahlen

Datum06.08.2026 16:52

Quellewww.spiegel.de

TLDRDas Bundeskartellamt verhängte 60,3 Millionen Euro Strafe gegen sechs Straßenbauunternehmen wegen illegaler Preisabsprachen bei Asphaltreparaturen. Bis 2019 teilten die Unternehmen den Markt auf, täuschten öffentliche und private Auftraggeber und nutzten Codewörter zur Verschleierung. Die Absprachen fanden regelmäßig statt, unter anderem in Kassel. Einige Unternehmen kooperierten im Kronzeugenprogramm, was zu Bußgeldminderungen führte.

InhaltBis 2019 haben laut Bundeskartellamt mehrere Unternehmen den Markt für Asphaltreparaturen untereinander aufgeteilt. Um die verbotenen Absprachen zu verschleiern, wurden Codewörter verwendet. Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Millionenhöhe wegen verbotener Preisabsprachen bei der Reparatur von Straßen verhängt. Die Bußgelder in Höhe von insgesamt 60,3 Millionen Euro richten sich laut einer Mitteilung der Behörde  gegen sechs Unternehmen. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig. "Die führenden DSK-Anbieter haben sich über viele Jahre zahlreiche Aufträge der öffentlichen Hand gegenseitig zugespielt", sagte Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt. DSK steht für "Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise", ein Verfahren zur Sanierung von Straßen und anderen Asphaltflächen. Die Unternehmen hätten sich den Markt aufgeteilt und sich regelmäßig über Ausschreibungen abgestimmt, heißt es vom Bundeskartellamt. Von den Absprachen seien öffentliche Auftraggeber in ganz Deutschland betroffen sowie "private Auftraggeber wie Betreiber von Flughäfen, Häfen und Autoteststrecken". Im Frühjahr und Sommer sollen sich die Straßenbauunternehmen für Absprachen einmal im Monat getroffen haben, "sehr häufig in Kassel", schreibt das Bundeskartellamt. Preisvorgaben seien aber auch per Telefon, Mail oder Messengern wie WhatsApp und Signal mitgeteilt worden. Dafür seien Codes verwendet worden: Der Preis wurde demnach unter anderem als Meter- oder Kilometerangabe, als Wurst- oder Bierpreis, als Sponsorenbetrag oder als Hotelzimmerpreis "verschlüsselt kommuniziert". Die Absprachen seien im September 2019 beendet worden, teilte die Bonner Behörde mit. Einige der Straßenbauunternehmen kooperierten demnach mit dem Bundeskartellamt in einem Kronzeugenprogramm, was bußgeldmindernd berücksichtigt worden sei.