München: Lebenslange Haft nach Autoanschlag auf Gewerkschaftsdemo

Datum06.08.2026 12:21

Quellewww.zeit.de

TLDREin 25-Jähriger wurde in München wegen des Autoanschlags auf eine Gewerkschaftsdemo zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Februar 2025 fuhr er absichtlich in eine Demonstration, tötete eine Frau und ihr Kind und verletzte über 40 weitere Menschen. Das Gericht folgte der Forderung der Bundesanwaltschaft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Motive waren unter anderem religiöse und politische Überzeugungen sowie persönliche Frustration.

InhaltIm Februar 2025 wurden in München eine Frau und ihr Kind bei einem Autoanschlag getötet. Der Täter soll wegen Mordes sowie versuchten Mordes lebenslang ins Gefängnis. Nach dem tödlichen Autoanschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München vom Februar 2025 ist ein 25-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Bei dem Anschlag waren zwei Menschen ums Leben gekommen. Das Oberlandesgericht München sprach den Angeklagten des zweifachen Mordes, 23-fachen versuchten Mordes, 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung schuldig. Das Gericht folgte damit der Forderung der Bundesanwaltschaft, die lebenslange Haft gefordert hatte. Zudem stellte das Gericht bei dem aus Afghanistan stammenden Täter die besondere Schwere der Schuld fest. Das erschwert eine mögliche Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft erheblich. Der nun verurteilte Farhad N. war im Februar vergangenen Jahres mit einem Auto von hinten in eine von der Gewerkschaft Ver.di organisierte Demo in der bayerischen Landeshauptstadt hineingefahren. Eine 37-jährige Frau und ihr zweijähriges Kind wurden getötet, mehr als 40 Menschen wurden verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich. Viele der Verletzten leiden physisch oder psychisch unter den Folgen der Attacke, manche sind weiterhin arbeitsunfähig. Die Bundesanwaltschaft hatte ihre Forderung damit begründet, dass die Tat "auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt" gewesen sei. Dabei ging sie von einem sowohl religiös als auch politisch motivierten Angriff aus. In der Wahrnehmung des Angreifers habe die Attacke göttlichem Willen entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf die Politik der USA und weiterer westlicher Länder im Nahen Osten und in Afghanistan gewesen. Auch Einsamkeit, diffuse Ängste sowie persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung sollen laut den Anklägern zu dem Anschlag beigetragen haben. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich in den Demonstrationszug hineingefahren war. Der Angreifer habe willkürlich ausgewählte Menschen töten wollen, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil: "Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen." N. machte vor Gericht keine Angaben zu seinen Motiven und nutzte sein letztes Wort auch nicht, um Reue oder Bedauern auszudrücken. Den Gutachtern zufolge ist seine Schuldfähigkeit nicht eingeschränkt. Die Verteidigung sah hingegen eine sogenannte hebephrene Schizophrenie bei dem Angreifer, die sich "in der Tatbegehung Bahn gebrochen" habe. Die im Jugendalter beginnende psychische Erkrankung verursacht anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten. Das Gericht sei nicht an die Beurteilung von Sachverständigen gebunden, argumentierte die Verteidigung mit Blick auf die Einschätzung des Gutachters. Dieser hatte nur eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung, aber keine akute Psychose festgestellt. Die Verteidigung hatte in dem Prozess 15 Jahre Haft sowie Unterbringung in der Psychiatrie gefordert.