Datum06.08.2026 11:17
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Jugendämter in Sachsen-Anhalt leiteten 2025 mit 7.407 Verfahren deutlich mehr zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung ein als im Vorjahr. Trotz gestiegener Verfahrenszahlen ging die Zahl akuter Kindeswohlgefährdungen leicht zurück, während latente Gefährdungen und Hilfebedarfe konstant blieben. Hauptinitiator der Meldungen waren Polizei und Justiz, gefolgt von anonymen Hinweisen, Schulen sowie Bekannten und Nachbarn. Die meisten Verfahren wurden in Halle und Magdeburg verzeichnet.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Statistik“. Lesen Sie jetzt „Mehr Kindeswohlverfahren durch Jugendämter eingeleitet“. Elterliches Versagen, Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch: Sachsen-Anhalts Jugendämter haben 2025 mehr Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet als 2024. Konkret meldeten die Ämter im vergangenen Jahr 7.407 Verfahren und damit 947 mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Landesamt miteilte. Die Behörden prüfen in diesen Fällen, ob Gefahr besteht und ein Eingreifen zum Schutz des Kindes notwendig wird. In 981 Fällen stellten die Jugendämter eine akute Kindeswohlgefährdung fest – 17 Fälle weniger als im Jahr 2024. 877 Verfahren ergaben eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung, was bedeutet, dass eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden konnte. Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- und Unterstützungsbedarf, wurde demnach in 3.325 Fällen festgestellt. Die meisten Verfahren wurden 2025 wie auch in den Vorjahren in Halle eingeleitet (1.910 Fälle), gefolgt von Magdeburg (1.380 Fälle) und dem Landkreis Mansfeld-Südharz (629 Fälle), wie es hieß. Initiatoren der Gefährdungseinschätzungen sind meistens Polizei und Justiz (2.272 Fälle), anonym (1.235 Fälle), die Schule (650 Fälle) sowie Bekannte oder Nachbarn (561 Fälle). © dpa-infocom, dpa:260806-930-491737/1