Datum06.08.2026 05:30
Quellewww.zeit.de
TLDRHamburgs Verkehrssenator Tjarks warnt vor drastischen Folgen des EU-Gerichtsurteils zu Trassenpreisen für den Nahverkehr. Die massive Anhebung verteuere den ÖPNV um Millionen, gefährde das Deutschlandticket und erschwere den Ausbau. Die Länder fordern vom Bund eine Reform und höhere Regionalisierungsmittel, um die Mehrkosten aufzufangen und eine Einstellung von Bahnverkehren zu vermeiden. Die DB InfraGO klagt zudem gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur, was weitere Planungsunsicherheit schafft.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Trassenpreise“. Lesen Sie jetzt „Tjarks: Urteil des EU-Gerichts hat Folgen für Nahverkehr“. Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks hat vor schwerwiegenden Konsequenzen für den öffentlichen Nahverkehr durch eine massive Anhebung der Trassenpreise gewarnt. "Allein Hamburg müsste erhebliche Mehrkosten in Millionenhöhe aufbringen, die dann für den Ausbau und die Qualität des ÖPNV fehlen", sagte der Grünen-Politiker kurz vor der Sonder-Verkehrsministerkonferenz der Länder am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Eine derartige Erhöhung der Trassenpreise für S-Bahn und Regionalzüge erschwere die Sicherung eines attraktiven Angebots, berge das Risiko, sich langfristig auf die Preisgestaltung im Nahverkehr auszuwirken und gefährde auch den Erfolg des Deutschlandtickets. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte im März eine Regelung in Deutschland gekippt, die im Nahverkehr die Preise für die Schienennutzung deckelte. In der Folge hat die Bundesnetzagentur nach Angaben der Verkehrsbehörde die Trassenpreise für den Nahverkehr 2026 deutlich angehoben, während sie für den Fern- und Güterverkehr gesenkt wurden. Die Länder verlangen deshalb nun vom Bund, sich für ein verlässliches und langfristig planbares System der Trassenpreise einzusetzen und zeitnah eine Reform vorzulegen, die die nachhaltige Finanzierung des Nahverkehrs sicherstelle. Zudem müsse der Bund entweder die Regionalisierungsmittel erhöhen oder auf andere Weise gewährleisten, dass die Länder die zusätzlichen Kosten nicht allein tragen müssen. Andernfalls drohten Abbestellungen von Verkehren auf der Schiene. Nach Einschätzung der Verkehrsbehörde muss der öffentliche Schienenpersonennahverkehr durch das Urteil mehrere Hundert Millionen Euro mehr aufbringen. Hinzu komme, dass die DB InfraGO kürzlich gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur geklagt habe, was die endgültige Festlegung der Trassenpreise für das kommende Jahr weiter verzögern werde. Das führe zu zusätzlicher Unsicherheit für die Planung und Finanzierung des Nahverkehrs. © dpa-infocom, dpa:260806-930-490238/1