Datum05.08.2026 16:15
Quellewww.zeit.de
TLDRDeutschland plant, die EU-Verordnung zum "Tankering" umzusetzen und Airlines mit 1.332 Euro pro Tonne zu bestrafen, falls sie Kerosin nicht wie vorgeschrieben am Abflugort aufnehmen. Ziel ist, Umweltbelastungen durch höheres Gewicht zu reduzieren. Überwachung übernimmt das Luftfahrtbundesamt. Der Luftverkehrsverband begrüßt die EU-Konformität, fordert aber die Verwendung der Einnahmen für alternative Kraftstoffe. Zudem wird die Beimischung von nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) ab 2025 gesetzlich vorgeschrieben.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Umsetzung von EU-Verordnung“. Lesen Sie jetzt „Falsch getankt - Bund plant Strafen für Airlines“. Für deutsche Fluggesellschaften soll es künftig teuer werden, falls sie ihren Treibstoff am falschen Ort tanken. Nach EU-Vorgaben zum sogenannten Tankering dürfen mindestens 90 Prozent des Kerosins erst am Abflugort an Bord genommen werden. In Umsetzung einer einschlägigen EU-Verordnung plant das Bundesverkehrsministerium eine Strafabgabe von 1.332 Euro pro Tonne zu wenig vor Ort getanktem Kerosin. Die Überwachung soll das Luftfahrtbundesamt übernehmen, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der der dpa vorliegt. Mit der Regelung soll verhindert werden, dass Flugzeuge zusätzliches Kerosin etwa für den Rückflug an Bord haben. Das würde wegen des höheren Gewichts zu größeren Umweltbelastungen führen. Zu Beginn des Iran-Kriegs war die Lockerung der Tankering-Regeln für den Fall diskutiert worden, dass an einzelnen Flughäfen Versorgungsengpässen gedroht hätten. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft begrüßt in einer Stellungnahme, dass mit dem geplanten Gesetz keine nationalen Sonderwege beschritten würden. Stattdessen halte man sich an die Mindestvorgaben der EU. Die Einnahmen sollten nach Ansicht des Verbands allerdings zur Förderung alternativer Kraftstoffe eingesetzt werden und nicht in den allgemeinen Haushalt fließen. Die im Entwurf enthaltenen Gebühren für Verwaltungsakte des Luftfahrtbundesamts will man nicht bezahlen. Auch die Beimischung von nachhaltig hergestelltem Kraftstoff (SAF) wird überwacht. Seit 2025 ist eine Beimischung von zunächst zwei Prozent SAF für alle Flüge, die innerhalb Europas starten, gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Anteil steigt nach den Vorgaben auf fünf Prozent im Jahr 2030 und 70 Prozent im Jahr 2050. Hier sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz allerdings die Mineralölunternehmen verantwortlich, dass tatsächlich die vorgeschriebene Menge SAF enthalten ist. SAF wird beispielsweise aus Essensresten hergestellt und soll im Luftverkehr zur Reduzierung der schädlichen Klimafolgen dienen. Es ist deutlich teurer als herkömmliches Kerosin auf Erdölbasis, sodass der Einsatz auch Passagierflüge verteuert. Daneben wird an synthetischen Kraftstoffen geforscht, die mit Strom hergestellt werden können. © dpa-infocom, dpa:260805-930-488377/1