Datum05.08.2026 12:11
Quellewww.zeit.de
TLDRDeutschland plant eine Strafabgabe von 1.332 Euro pro Tonne für Fluggesellschaften, die zu wenig nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF) verwenden. Dies ist Teil der Umsetzung einer EU-Verordnung, die ab 2025 eine Beimischung von SAF vorschreibt, beginnend mit zwei Prozent. SAF, hergestellt aus Abfallprodukten oder synthetisch, soll die Klimabelastung des Luftverkehrs reduzieren, ist aber teurer als Kerosin. Der Branchenverband begrüßt die EU-konforme Regelung, fordert aber die Verwendung der Einnahmen zur SAF-Förderung.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Umsetzung von EU-Verordnung“. Lesen Sie jetzt „Zu wenig nachhaltiger Flugkraftstoff - Bund plant Strafen“. Für deutsche Fluggesellschaften soll es künftig teuer werden, falls sie zu wenig nachhaltig produzierenden Flugkraftstoff (SAF) tanken. In Umsetzung einer einschlägigen EU-Verordnung plant das Bundesverkehrsministerium eine Strafabgabe von 1.332 Euro pro Tonne zu wenig getanktem SAF. Die Überwachung soll das Luftfahrtbundesamt übernehmen. So steht es in einem ersten Gesetzesentwurf, der der dpa vorliegt. Im Augenblick dürfen SAF in der kommerziellen Luftfahrt ausschließlich gemischt mit Kerosin eingesetzt werden. Seit 2025 ist eine Beimischung von zunächst zwei Prozent SAF für alle Flüge, die innerhalb Europas starten, gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Anteil steigt nach den Vorgaben auf fünf Prozent im Jahr 2030 und 70 Prozent im Jahr 2050. SAF wird beispielsweise aus Essensresten hergestellt und soll im Luftverkehr zur Reduzierung der schädlichen Klimafolgen dienen. Es ist deutlich teurer als herkömmliches Kerosin auf Erdölbasis, sodass der Einsatz auch Passagierflüge verteuert. Daneben wird an synthetischen Kraftstoffen geforscht, die mit Strom hergestellt werden können. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft begrüßt in einer Stellungnahme, dass mit dem geplanten Gesetz keine nationalen Sonderwege beschritten würden. Stattdessen halte man sich an die Mindestvorgaben der EU. Die Einnahmen sollten nach Ansicht des Verbands allerdings zur Förderung der alternativen Kraftstoffe eingesetzt werden und nicht in den allgemeinen Haushalt laufen. Die im Entwurf enthaltenen Gebühren für Verwaltungsakte des Luftfahrtbundesamts will man nicht bezahlen. © dpa-infocom, dpa:260805-930-486672/1