Terrorprozess: Urteil im Prozess gegen «Letzte Verteidigungswelle»

Datum05.08.2026 03:30

Quellewww.zeit.de

TLDRAm Hanseatischen Oberlandesgericht fällt das Urteil gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle". Ihnen werden versuchter Mord, Brandstiftung und "Pädo-Hunting" vorgeworfen. Die Gruppe soll Anschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen geplant und verübt haben. Aufgrund des jugendlichen Alters der Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Festnahmen erfolgten im Rahmen umfangreicher Razzien.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Terrorprozess“. Lesen Sie jetzt „Urteil im Prozess gegen "Letzte Verteidigungswelle"“. Im Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" wird vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht am Mittwoch (12.30 Uhr) das Urteil gesprochen. Den jungen Angeklagten wird unter anderem versuchter Mord, Verabredung zum Mord, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.  Laut Anklage hat die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen verübt und geplant. Außerdem sollen die Mitglieder sogenanntes "Pädo-Hunting" - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht haben.  Da die Angeklagten zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. Fünf der Angeklagten waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben. Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen.  Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" verhaftet worden. © dpa-infocom, dpa:260805-930-484732/1