Persönliche Streitigkeiten: Nach mutmaßlichem Tötungsversuch: Mann sitzt in U-Haft

Datum04.08.2026 16:54

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Bönnigheim sitzt ein 48-jähriger Mann nach einem mutmaßlichen versuchten Tötungsdelikt in Untersuchungshaft. Er soll seinen 59-jährigen Bekannten zunächst mit dem Auto überfahren und anschließend mit einem Messer angegriffen haben. Der 59-Jährige erlitt Schnittwunden. Auslöser für die Tat sollen anhaltende persönliche Streitigkeiten zwischen den Männern sein.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Persönliche Streitigkeiten“. Lesen Sie jetzt „Nach mutmaßlichem Tötungsversuch: Mann sitzt in U-Haft“. Nach einem mutmaßlichen versuchten Tötungsdelikt in Bönnigheim (Kreis Ludwigsburg) ist ein tatverdächtiger Mann in U-Haft gesteckt worden. Der 48-Jährige soll zunächst versucht haben, seinen 59 Jahre alten Bekannten mit dem Auto zu überfahren, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Anschließend soll er ihn mit einem Messer angegriffen haben. Demnach war der 59-Jährige am späten Freitagabend mit einer Freundin auf dem Fahrrad unterwegs und hielt an, um sich mit zwei Bekannten zu unterhalten. Dabei soll der Tatverdächtige mit hoher Geschwindigkeit auf den Mann zugefahren sein. Der 59-Jährige habe sich jedoch noch mit einem Sprung zur Seite retten können, sodass nur sein Fahrrad von dem Auto erfasst worden sei. Anschließend soll der 48-Jährige ausgestiegen sein und den Mann mit einem Messer angegriffen haben. Dabei soll er ihm mehrere Schnittwunden am Oberkörper zugefügt haben. Zwei anwesende Männer konnten den Angreifer schließlich überwältigen. Hintergrund der Tat sind laut Polizei mutmaßlich persönliche Streitigkeiten zwischen den beiden Männern, die bereits länger andauern sollen. Der 59-Jährige wurde bei dem Angriff erheblich verletzt und vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Der mutmaßliche Angreifer konnte noch am Tatort von der Polizei vorläufig festgenommen werden und wurde am Samstag einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung. © dpa-infocom, dpa:260804-930-483721/1