Datum04.08.2026 14:17
Quellewww.zeit.de
TLDRDie rechtsextreme Partei "Die Heimat" (ehemals NPD) streitet mit der Stadt Essen vor Gericht um die Nutzung ihrer Parteizentrale. Die Stadt hat die Nutzung aufgrund gravierender Brandschutzmängel für Versammlungen untersagt, da Fluchtwege fehlen und Rettungsfahrzeuge behindert werden könnten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte das Nutzungsverbot. Nun liegt eine Beschwerde der Partei beim Oberverwaltungsgericht Münster. Die Partei wird vom Verfassungsschutz wegen ihrer rechtsextremistischen, auf Ausgrenzung basierenden Ideologie beobachtet.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Rechtsextreme“. Lesen Sie jetzt „Streit um Zentrale der Partei Die Heimat erreicht OVG“. Die Parteizentrale in Essen der rechtsextremen Partei Die Heimat beschäftigt weiter die Justiz. Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Ende Juli aus Brandschutzgründen ein Nutzungsverbot für eine Versammlung des Landesverbandes bestätigt hatte, ist am Oberverwaltungsgericht in Münster eine Beschwerde der Partei eingegangen. Das teilte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit. Wann das OVG über die Beschwerde entscheide, sei offen. Die Stadt Essen als Aufsichtsbehörde sieht Brandschutzmängel und hat die Nutzung für größere Gruppen untersagt. Nach dem Verwaltungsgericht muss jetzt das OVG im Eilverfahren prüfen, ob das erteilte Nutzungsverbot rechtens ist. Die Stadt beklagt fehlende Rettungswege und zu wenig Platz für anrückende Rettungskräfte. So sei eine Tordurchfahrt im Vorderhaus zu gering dimensioniert. Auf einer Fläche zwischen Vorderhaus und Hinterhaus sei zu wenig Platz, um Fliehende vor Feuer, Rauch, Funkenflug und umherfliegenden Teilen zu schützen. Auch fehle ein zweiter Rettungsweg. Den Parteinamen Die Heimat gibt es seit 2023 - damals hatte sich die rechtsextreme NPD für eine Umbenennung entschieden. Der neue Name sollte laut damaliger Begründung einen Heimatbegriff unterstreichen, der nicht-ethnische Deutsche und in Deutschland lebende Zuwanderer ausschließt. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz beobachtet die Partei und betont, sie verfolge "eine rechtsextremistische Ideologie, die auf dem Prinzip der Volksgemeinschaft basiert und sich vor allem durch Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus hervortut". © dpa-infocom, dpa:260804-930-482864/1