Tiere und Hitze: Hitzeschutz für Weidetiere - Tierhalter in der Pflicht

Datum04.08.2026 14:05

Quellewww.zeit.de

TLDRBei anhaltenden Hitzewellen sind Tierhalter verpflichtet, Weidetiere vor Hitze und Trockenheit zu schützen. Veterinärbehörden weisen auf die gesetzliche Pflicht hin, Tiere mit ausreichend Trinkwasser und Schatten zu versorgen. Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern führen. Landwirte betonen ihre Sachkunde und Anpassungsfähigkeit bei der Tierhaltung, auch bei Extremwetterlagen. Geeignete Schattenspender sind Bäume, Unterstände oder Sonnensegel. Vernachlässigung kann zu Hitzestress führen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tiere und Hitze“. Lesen Sie jetzt „Hitzeschutz für Weidetiere - Tierhalter in der Pflicht“. Tiere auf der Weide dürfen nicht schutzlos Hitze und Trockenheit ausgesetzt sein. Angesichts hoher Temperaturen haben Veterinärbehörden auf den Witterungsschutz für Weidetiere hingewiesen. "Die anhaltenden Sommertemperaturen führen derzeit zu immer mehr Hinweisen und Anzeigen aus der Bevölkerung. Viele Bürger melden Nutztiere, die ohne ausreichenden Sonnenschutz auf den Weiden stehen", teilte das Landratsamt in Pirna mit. Besonders oft seien Schafe, Pferde und Rinder betroffen. Das Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erinnerte alle Tierhalter an ihre gesetzliche Pflicht nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Sie müssen ihre Tiere angemessen versorgen und jederzeit vor schädlichem Wetter schützen. "Konkret bedeutet das: Den Tieren müssen auf der Weide dauerhaft ausreichend frisches Trinkwasser sowie Schatten durch Bäume oder Unterstände zur Verfügung stehen." Hinweise auf mögliche Verstöße würden überprüft. Verstöße würden empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. "Das Veterinäramt bittet alle Tierhalter, die Tierhaltung insbesondere bei Extremwetter wie Hitze oder Starkregen mehrmals täglich zu überprüfen. Eine ausreichende Wasserversorgung sowie der erforderliche Witterungsschutz müssen jederzeit sichergestellt sein", hieß es. Zugleich bot die Behörde an, Halter von Weidetieren zu beraten.  "Wer ein Tier hält, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen", heißt es im Tierschutzgesetz. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verlangt unter anderem, das Befinden der Tiere "mindestens einmal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme" zu überprüfen und "alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität" zu versorgen.  Als geeignete Schattenspender auf einer Weide gelten Bäume, Hecken, Büsche, Waldränder oder auch künstliche Unterstände und Sonnensegel. Der Schattenplatz sollte allen Tieren der Herde zugänglich sein. Experten verweisen darauf, dass eine Vernachlässigung der Haltung bei hohen Temperaturen bei den Tieren zu Hitzestress und Kreislaufkollapsen führen kann. Steht auf einer Weide kein ausreichender Schatten zur Verfügung, wird eine Beweidung in den kühleren Morgen- oder Abendstunden empfohlen.  "Hinweise zum Witterungsschutz bei hohen Temperaturen werden von den zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern - vergleichbar mit allgemeinen Hitzehinweisen anderer Behörden - regelmäßig herausgegeben", stellte der Landesbauernverband klar. Die tierschutzgerechte Haltung und Versorgung der Tiere liege in der fachlichen Eigenverantwortung der Tierhalter.  "Landwirte verfügen über die erforderliche Ausbildung und Sachkunde und passen die Haltung ihrer Tiere - insbesondere bei außergewöhnlichen Witterungsereignissen - an die jeweiligen Bedingungen an. Eine bedarfsgerechte Versorgung und geeignete Schutzmaßnahmen gehören dabei zum selbstverständlichen Bestandteil einer ordnungsgemäßen Tierhaltung", erklärte der Landesbauernverband. © dpa-infocom, dpa:260804-930-482796/1