Datum04.08.2026 03:30
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Potsdam beginnt ein Prozess gegen einen 75-jährigen Arzt wegen Sterbehilfe. Ihm wird Totschlag vorgeworfen, da er einer 39-jährigen Frau, die an einer schweren psychischen Erkrankung litt, die Mittel für eine tödliche Selbsttötung bereitgestellt haben soll. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Frau aufgrund ihrer Erkrankung ihren Suizidswunsch nicht freiwillig hätte bilden können. Der Arzt wurde bereits 2024 wegen Sterbehilfe verurteilt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Todeswunsch freier Wille?“. Lesen Sie jetzt „Sterbehilfe: Prozess gegen 75-jährigen Arzt beginnt“. In Potsdam beginnt heute (9.00 Uhr) am Landgericht ein Prozess gegen einen 75-jährigen Arzt wegen Sterbehilfe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag vor, hieß es von einer Gerichtssprecherin. Er soll einer 39-jährigen Frau im Jahr 2021 einen Zugang für ein tödlich wirkendes Narkosemittel gelegt haben. Die Frau habe "in Kenntnis der tödlichen Wirkung selbstständig die Infusion in Gang gesetzt", um sich selbst zu töten. Tatsächlich starb die Frau. Dem Arzt wird nun entgegengehalten, dass die Frau "an einer neurokognitiven Störung mit wahnhaften Symptomen und einer erheblichen Störung der Realitätskontrolle gelitten" habe. Dadurch habe sie ihren Willen zum Suizid nicht frei verantwortlich bilden können. Der Arzt ist bereits 2024 vom Landgericht Berlin wegen Sterbehilfe zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. © dpa-infocom, dpa:260804-930-480175/1