Datum03.08.2026 20:19
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Berlin wurden bereits vor dem offiziellen Beginn am Sonntag zahlreiche Verstöße beim Wahlplakatieren für die Abgeordnetenhauswahlen registriert. Bezirksämter, darunter Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf, verzeichneten Dutzende Hinweise und eigene Dokumentationen. Bußgelder von 50 Euro pro Standort drohen. Offiziell durften Parteien ab Sonntag, sieben Wochen vor der Wahl am 20. September, mit fast einer Viertelmillion Plakaten werben.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wahlen in Berlin“. Lesen Sie jetzt „Plakatieren für den Wahlkampf - zahlreiche Verstöße“. Beim Plakatieren für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus haben Bezirksämter etliche Verstöße registriert und drohen nun mit Konsequenzen. Allein beim Ordnungsamt des Bezirks Steglitz-Zehlendorf gingen rund 100 Hinweise zu vorzeitigen Plakatierungen ein, wie die Behörde der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Beschäftigte des Ordnungsamtes hätten selbst 50 konkrete Verstöße dokumentiert. In der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Marzahn-Hellersdorf gingen bis Montag 58 Hinweise auf Verstöße ein, wie ein Sprecher mitteilte. Der Bezirk rechnet damit, dass insgesamt eine Summe von rund 2.900 Euro durch Bußgeldbescheide zusammen kommt. Bislang sei aber noch kein Verstoß geahndet worden. Grundsätzlich liegt das Bußgeld laut Behörde bei 50 Euro pro Standort. Die Höhe könne aber noch angepasst werden. In Tempelhof-Schöneberg kontrollierte der Außendienst des Ordnungsamtes am Samstag und Sonntag, ob Wahlplakate zu früh angebracht wurden. Es seien zunächst keine Verstöße registriert worden, hieß es. Die Kontrollen wurden zum Wochenstart fortgesetzt. "Bis zur heutigen Mittagspause wurden bereits vier falsch angebrachte Wahlplakate entfernt und sichergestellt", erklärte eine Behördensprecherin. Angaben von weiteren Bezirken lagen zunächst nicht vor. Mit dem Plakatieren beginnen durften die Parteien am Sonntag - sieben Wochen vor den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 20. September. Offiziell war das Aufhängen der Plakate erst ab mittags um 12.00 Uhr erlaubt und nicht wie bei den Wahlen davor im Dunkeln um Mitternacht. Das Landesparlament änderte dafür noch rechtzeitig das Berliner Straßengesetz. Allein die fünf im Landesparlament vertretenen Parteien plus FDP und BSW wollen nach eigenen Angaben mit zusammen fast einer Viertelmillion Wahlplakaten für sich werben. I © dpa-infocom, dpa:260803-930-479649/1