Wegen Trockenheit: Sächsischer Landkreis schränkt Wasserentnahme stark ein

Datum03.08.2026 17:11

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat aufgrund anhaltender Trockenheit die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern stark eingeschränkt. Kleinere Gewässer sind ausgetrocknet. Die Allgemeinverfügung, gültig bis 30. September, verbietet das Entnehmen von Wasser aus Flüssen und Seen. Auch die Befüllung von Pools und Gartenbewässerung sind betroffen. Die Einschränkungen sind wegen sinkender Grundwasserstände und kritisch gefüllter Talsperren nötig, aus denen 75% der Einwohner Trinkwasser beziehen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wegen Trockenheit“. Lesen Sie jetzt „Sächsischer Landkreis schränkt Wasserentnahme stark ein“. Das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verbietet ab sofort die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern. Die Allgemeinverfügung tritt laut dem Landkreis ab sofort in Kraft. Grund dafür ist die bestehende Trockenheit. "Kleinere Gewässer sind teilweise nahezu vollständig ausgetrocknet", heißt es in einer Pressemitteilung.  Verboten sind damit nun etwa die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen und Seen. Auch die Befüllung privater Pools aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung und die Bewässerung von etwa Gärten werden eingeschränkt. Letzteres ist demnach zwischen 9 und 19 Uhr untersagt. Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 30. September dieses Jahres.  "Der - seit Jahren zurückgehende - Grundwasserstand erfordert unabweisbare Sicherungsmaßnahmen", heißt es in der Allgemeinverfügung weiter. Eine Änderung der Situation sei zudem vorerst nicht absehbar. Besonders die Talsperren befänden sich "aufgrund einer nicht ausreichenden Winterfüllung und eines aus den Vorjahren mitgeführten Defizites in einer schwierigen Bewirtschaftungssituation". 75 Prozent der Einwohner des Landkreises beziehen ihr Trinkwasser demnach aus Talsperren. © dpa-infocom, dpa:260803-930-479140/1