Datum02.08.2026 14:36
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Firma Kölln ruft weitere Chargen der Frühstücksflocken "Kölln Zauberfleks Schoko" wegen des Verdachts auf Fremdkörper zurück. Betroffen sind Packungen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 16.04.2027 und 05.06.2027 (Chargennummern L6164 und L6235), zusätzlich zur bereits bekannten Charge L6165 (17.04.2027). Die Produkte wurden bundesweit verkauft. Es besteht Verletzungs- und Erstickungsgefahr. Kunden sollen die Ware zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Rückrufe“. Lesen Sie jetzt „Kölln ruft weitere Frühstücksflocken zurück - Fremdkörper“. Wegen des Verdachts auf Fremdkörper hat die Firma Kölln bereits vor einer Woche die Frühstücksflocken "Kölln Zauberfleks Schoko" zurückgerufen - nun ist die Warnung erweitert worden. Von dem Rückruf sind nicht nur die 375-Gramm-Packungen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027 betroffen, wie die Webseite lebensmittelwarnung.de mitteilte. Auch bei Packungen mit dem Datum 16.04.2027 und 05.06.2027 besteht die Gefahr einer Verunreinigung. Zuvor hatte die "Hamburger Morgenpost" berichtet. Die Chargennummern wurden ergänzt, sie lauten nun L6165, L6164 und L6235. Verkauft wurden die Frühstücksflocken den Angaben zufolge in allen 16 Bundesländern. Weiter hieß es, dass die potenziellen Fremdkörper eine Verletzungs- beziehungsweise Erstickungsgefahr darstellen. Verbraucher werden gebeten, das betroffene Produkt keinesfalls zu verzehren. Stattdessen solle die Packung in das Geschäft zurückgebracht werden, in dem sie gekauft wurde. Kunden erhalten den Angaben zufolge auch ohne Kassenbon bei Rückgabe des Produkts den Kaufpreis erstattet. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten, andere Chargen sowie sonstige Produkte der Marke Kölln seien von dem Rückruf nicht betroffen. © dpa-infocom, dpa:260802-930-474317/1