Neues Heizungsgesetz: Umwelthilfe kündigt Verfassungsbeschwerde an

Datum02.08.2026 09:11

Quellewww.spiegel.de

TLDRDie Deutsche Umwelthilfe plant eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz. Sie argumentiert, dass das Gesetz die Klimaziele 2045 unmöglich mache, da Öl- und Gasheizungen auch nach 2044 erlaubt bleiben. Bedenken gibt es zudem bezüglich der Verfügbarkeit und Kosten von Biogas. Die Umwelthilfe beruft sich auf Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet.

InhaltGas und Öl weiter erlaubt: Mit dem neuen Heizungsgesetz könnten die deutschen Klimaziele unmöglich eingehalten werden, moniert die Deutsche Umwelthilfe – und plant eine Verfassungsbeschwerde. Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt, das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen zu wollen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen." Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. "Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden", sagte Metz. Sie kritisierte etwa, dass mit der Änderung jetzt auch nach 2044 noch Öl- und Gasheizungen erlaubt seien, die vorherige Regelung hatte ein Verbot vorgesehen. Was das neue Gesetz vorsieht: Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Zudem gibt es praktische Zweifel. Unklar ist etwa, ob ausreichend Biogas verfügbar sein wird und zu welchem Preis. Auch am ökologischen Nutzen wird gezweifelt. "Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird", sagte Metz. "Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen." Die sogenannte Biotreppe, die vorsieht, dass sukzessive über die Jahre Biogase verwendet werden müssen, könne kostspielig werden – weil nicht klar sei, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. "Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar." Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. Dieser besagt, dass der Staat "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen" die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. "Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird", heißt es von der Umwelthilfe, "wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist." In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. "Davon gehen wir aus." Dann würde es nach optimistischer Schätzung noch ein oder anderthalb Jahre dauern, bis es zu einer Entscheidung kommt. "Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden." Die Umwelthilfe hat bereits mehrfach geklagt, teils mit Erfolg. 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht etwa, der Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz, der Gesetzgeber wurde aufgefordert, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Eine Klimaklage gegen BMW und Mercedes scheiterte dagegen, mit der die Umwelthilfe erreichen wollte, dass die Autobauer nach 2030 keine Neuwagen mehr mit Verbrennungsmotoren verkaufen dürfen. Im heißen Sommer liegt der Gedanke nahe, ein Klimagerät anzuschaffen. Ein Experte der Stiftung Warentest erklärt hier, ob sich das lohnt.