Datum02.08.2026 04:03
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Zentralstelle Hasskriminalität in Halle verzeichnete 2024 mehr als doppelt so viele Fälle wie im Vorjahr (727 statt 312). Die Anklagequote liegt bei knapp 20 Prozent. Viele Verfahren werden eingestellt oder an andere Staatsanwaltschaften abgegeben. Aktuell laufen Ermittlungen in rund 350 Fällen. Die Stelle kämpft mit Personalengpässen und einer reduzierten IT-Forensiker-Unterstützung. Ein Fall, bei dem ein Facebook-Post als volksverhetzend eingestuft wurde, wurde vom Amtsgericht Merseburg freigesprochen, die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Justiz“. Lesen Sie jetzt „Zentralstelle Hasskriminalität mit doppelt so vielen Fällen“. Die Fallzahlen bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet bei der Staatsanwaltschaft Halle haben sich mehr als verdoppelt. Im vergangenen Jahr seien insgesamt 727 Verfahren gegen bekannte Tatverdächtige eingeleitet worden, teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg auf Anfrage mit. Im Jahr 2024 waren es 312 Verfahren gewesen. Die Zentralstelle wurde am 9. Mai 2023 errichtet als klares Zeichen dafür, dass Hass und Hetze in der Gesellschaft keinen Platz haben dürfen. Die Anklagequote liegt den Angaben zufolge mit knapp 20 Prozent deutlich über dem landesweiten Gesamtdurchschnitt von knapp 14 Prozent. 188 der eingeleiteten Verfahren wurden an andere zuständige Staatsanwaltschaften außerhalb Sachsen-Anhalts abgegeben. Bis zum 15. Januar waren weitere rund 350 eingegangene Verfahren abgeschlossen. In gut 50 Fällen ergingen Strafbefehlsanträge mit einer Geldstrafe, es gab 17 Anklagen zum Strafrichter, gut 60 Fälle wurden zu anderen Verfahren verbunden, die gegebenenfalls schwerwiegender sind. Es wurden aber auch viele Verfahren eingestellt: rund 170 Mal sahen die Ermittler keinen hinreichenden Tatverdacht, 12 Mal wurde wegen geringer Schuld eingestellt, und 13 Mal wurden Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt, so die Generalstaatsanwaltschaft. In vielen weiteren Fällen liefen die Ermittlungen noch. Eine Vielzahl von beleidigenden oder volksverhetzenden Hasskommentaren wurden über anonyme Accounts gepostet. Die überwiegende Anzahl der beschuldigten Personen war männlichen Geschlechts. Auf die Fragen nach einem typischen Beispiel verwies die Generalstaatsanwaltschaft auf die bildliche Darstellung eines Umspannwerks im Facebook-Account eines Beschuldigten, die dieser mit dem Titel "Kletterpark für Grüne und Flüchtlinge" und dem Untertitel "Viel Spaß und bitte nicht drängeln - es kommt jeder dran", versah. Die Staatsanwaltschaft Halle sah diesen Post als volksverhetzend an und damit als strafwürdig und beantragte den Erlass eines Strafbefehls in Höhe von 120 Tagessätzen je 50 Euro, also insgesamt 6.000 Euro. Das Amtsgericht Merseburg sprach den Beschuldigten im März frei. Es argumentierte, das Bild sei zwar "absolut geschmacklos", aber nicht geeignet, "den öffentlichen Frieden zu stören". Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Naumburg befasst sich in der kommenden Woche mit dem Fall, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagte. In der Zentralstelle sind ein Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter, eine Staatsanwältin und drei Staatsanwälte tätig, wie es weiter hieß. Aktuell würden sie nur noch durch einen IT-Forensiker unterstützt, zuvor seien es zwei gewesen. Die Stelle wurde laut Justizministerium im November 2025 in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts intern ausgeschrieben, blieb aber erfolglos. "Mit Blick auf den im Land Sachsen-Anhalt für die Jahre 2025 und 2026 geltenden Einstellungs- und Nachbesetzungsstopp ist eine externe Ausschreibung und Einstellung gegenwärtig nicht umsetzbar." Es würden nun Möglichkeiten geprüft, wie eine Personalverstärkung dennoch realisierbar wäre. © dpa-infocom, dpa:260802-930-472402/1