Datum01.08.2026 16:24
Quellewww.zeit.de
TLDRNach einem schweren Unwetter mit einer Windhose und umstürzenden Bäumen hat das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein Betretungsverbot für bestimmte Waldflächen erlassen. Das Verbot gilt bis zum 3. August und soll die Bevölkerung vor Gefahren durch herabfallende Äste und Bäume schützen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei dem Unwetter kam ein Mann ums Leben, drei weitere Personen wurden verletzt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nationalpark“. Lesen Sie jetzt „Nach Unwetter: Betreten des Waldes offiziell verboten“. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat das Betreten bestimmter Waldflächen nach dem schweren Unwetter offiziell verboten. Wer dagegen verstoße, könne mit Bußgeldern von 2.500 bis - in besonders schweren Fällen - 10.000 Euro belangt werden, teilte das Amt mit. Das Verbot gelte bis zum 3. August, 24.00 Uhr. Während des Unwetters am Freitagabend war ein schwerer Sturm durch Teile der Sächsischen Schweiz bei Rathen getobt. Es bildete sich nach Angaben des Landratsamtes auch eine Windhose. Zahlreiche Bäume wurden umgerissen. Jetzt drohten in den betroffenen Gebieten erhebliche Gefahren durch entwurzelte Bäume, angebrochene Stämme und herabhängende Baumkronen. Während des Sturms war ein 38 Jahre alter Mann von einem umstürzenden Baum getroffen und getötet worden. Drei weitere Menschen erlitten an anderer Stelle schwere Verletzungen. © dpa-infocom, dpa:260801-930-471412/1