Datum01.08.2026 11:32
Quellewww.zeit.de
TLDRSPD-Fraktionschef Miersch ist offen für Präventivhaft für als gefährlich eingestufte Personen. Er fordert einen besseren Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz, da dies beim Berliner CSD-Attentäter versagt habe. Miersch schlägt zudem strengere Kontrollen und die elektronische Fußfessel vor. Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Gefährder" fehlt in Deutschland.
InhaltDer Attentäter des CSD war als Gefährder eingestuft. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigt sich offen für Präventivhaft für Gefährder und fordert besseren Austausch. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat sich grundsätzlich aufgeschlossen gezeigt, Präventivhaft für sogenannte Gefährder anzuordnen. "Wir müssen gemeinsam mit den Bundesländern darüber sprechen, ob wir eine einheitliche Regelung und einen bundesgesetzlichen Rahmen finden, um Gefährder in Präventivhaft nehmen zu können", sagte Miersch den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Vor allem drang der SPD-Politiker aber auf einen besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden. Als Gefährder gelten Menschen, denen die Sicherheitsbehörden schwerere politische Straftaten wie einen Terroranschlag zutrauen. Auch der 21-jährige Mann, der den islamistischen Anschlag auf den CSD in Berlin verübte, war von den Behörden als Gefährder eingestuft worden. Der SPD-Fraktionschef plädierte in solchen Fällen für strengere Kontrollen und brachte auch die elektronische Fußfessel in Spiel. Hier gebe es "unterschiedliche Länderregeln, die bisher kaum genutzt werden", sagte Miersch. Der Begriff Gefährder ist in Deutschland bisher nicht gesetzlich definiert. Es handelt sich dabei um eine Einstufung durch die Polizeibehörden. Diese unterliegt keiner richterlichen Überprüfung. Auf Beschluss eines Berliner Gerichts war der islamistische Attentäter Abdul B. zuvor aus der Haft entlassen worden. Miersch sagte dazu, dass im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum offenbar ein hohes Risiko für weitere Anschläge durch den Täter festgestellt worden war. Auch beim Bundesnachrichtendienst hätten Erkenntnisse zu seinem familiären Umfeld vorgelegen. Das zuständige Jugendschöffengericht in Berlin sei jedoch über keine dieser beiden Informationen unterrichtet worden. "Ein Gericht kann nur mit den Informationen entscheiden, die es auch erhält", sagte Miersch. "Das eigentliche Versäumnis liegt im fehlenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und der Justiz." Genau dazu erwarte er Vorschläge von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Skeptisch äußerte sich Miersch dagegen zu Forderungen, einzelne Tatdelikte aus dem Jugendstrafrecht herauszunehmen. "Das finde ich schwierig", sagte er. Es sollte im Ermessen der Richter liegen, ob sie Straftäter im Alter von 18 bis 21 Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht oder, wie im vorliegenden Fall, nach Jugendstrafrecht beurteilen.