Schmerzensgeld: Tod auf Klassenfahrt: Vater verklagt Land NRW

Datum27.11.2025 17:18

Quellewww.zeit.de

TLDRNach dem Tod der 13-jährigen Emily auf einer Klassenfahrt nach London verklagt ihr Vater das Land Nordrhein-Westfalen auf 125.000 Euro Schmerzensgeld. Eine Verhandlung ist für den 11. Februar geplant. Der Vater hatte zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt, die jedoch scheiterte. Zwei Lehrerinnen wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, da sie ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigten und über das Diabetes des Mädchens informiert waren. Das Land NRW bestreitet die Ansprüche des Vaters.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Schmerzensgeld“. Lesen Sie jetzt „Tod auf Klassenfahrt: Vater verklagt Land NRW“. Nach dem Tod der 13-jährigen Emily auf einer Klassenfahrt nach London hat ihr Vater das Land Nordrhein-Westfalen auf 125.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. In der Sache sei eine Verhandlung am 11. Februar angesetzt, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts (Az. 2b O 112/25). Der "Spiegel" hatte zuvor berichtet. Der Anwalt des Vaters, Manuel Reiger, teilte der dpa mit, man habe zuerst eine außergerichtliche Einigung angestrebt, diese sei aber nicht zustande gekommen. Gespräche seien abgeblockt worden. Das Land NRW lasse nun durch seinen Rechtsanwalt alle Ansprüche bestreiten. Es werde sogar in Zweifel gezogen, dass der Vater durch den Tod seiner Tochter erkrankt ist. Die Bezirksregierung Düsseldorf als Prozessgegnerin wollte zu dem Fall nicht öffentlich Stellung nehmen. Die Position des Landes werde ausschließlich vor Gericht vorgetragen, hieß es. Zwei Lehrerinnen waren wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Laut rechtskräftigem Urteil hatten die Pädagoginnen gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten. In Kenntnis der Erkrankungen hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, seine akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so seinen Tod im Juni 2019 verhindern können. © dpa-infocom, dpa:251127-930-350365/1