Datum31.07.2026 14:17
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Arbeitsgericht Berlin hat im Rechtsstreit zwischen Bushido und dem Bruder seines Ex-Geschäftspartners Arafat Abou-Chaker zugunsten des Rappers entschieden. Acht Jahre nach der ursprünglichen Kündigung wurde die Klage des 48-jährigen Bruders, der 180.000 Euro vom Firmenkonto abhob, weitgehend abgewiesen. Das Gericht sah den Versuch des Prozessbetrugs als erwiesen an, da der Kläger die Zustimmung Bushidos zu der Geldabhebung nicht ausreichend widerlegen konnte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und reiht sich in die zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen nach der Trennung von Bushido und Abou-Chaker ein.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kündigung vor acht Jahren“. Lesen Sie jetzt „Bushido im Rechtsstreit mit Abou-Chakers Bruder erfolgreich“. Bushido veranlasste vor mehr als acht Jahren in einem Streit um 180.000 Euro die Kündigung eines Bruders seines einstigen Geschäftspartners Arafat Abou-Chaker. Das Arbeitsgericht Berlin entschied nun zugunsten des Rappers und wies die Kündigungsschutzklage des 48-jährigen Bruders überwiegend ab. Der 47-jährige Bushido und der Kläger waren zum Prozess nicht persönlich erschienen. Rapper Bushido, bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi, und sein einstiger Manager Arafat Abou-Chaker waren lange Jahre ein erfolgreiches Gespann in der Musikbranche. Seit ihrer Trennung im Jahr 2018 aber streiten sie sich in verschiedenen Verfahren vor Gericht. Der 48-jährige Bruder war als Objektbetreuer in einer Immobiliengesellschaft tätig, deren Gesellschafter damals Bushido und Arafat Abou-Chaker waren. Im März 2018 hatte der Bruder 180.000 Euro vom Konto des Unternehmens abgehoben und an Arafat Abou-Chaker ausgehändigt. Auf Veranlassung von Bushido hatte die Immobiliengesellschaft danach das Arbeitsverhältnis des Objektbetreuers bis Sommer 2018 mehrmals gekündigt. Strittig ist laut Arbeitsgericht in dem Verfahren, ob auch Bushido - wie vom 48-jährigen Kläger behauptet - der Abhebung des Geldes zugestimmt hatte. Den Vorwurf, er habe dies vor dem Arbeitsgericht im August 2018 unrichtig behauptet, habe der Kläger "nicht ausreichend widerlegen können", hieß es. Das Arbeitsverhältnis sei durch eine außerordentliche Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs einen Tag nach der damaligen Verhandlung wirksam aufgelöst worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwältinnen des 48-Jährigen sagten in der aktuellen Verhandlung, die Kündigung sei aus einem "sachfremden Motiv" erfolgt. Es sei eine "rein persönliche Fehde mit dem Mitgesellschafter" zulasten ihres Mandanten ausgetragen worden. Die Folgen der Trennung von Bushido und seinem Ex-Manager, der als Berliner Clan-Chef gilt, beschäftigen die Justiz seit Jahren. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand ein Strafprozess vor dem Berliner Landgericht unter anderem wegen möglicher Gewalt und anderer Straftaten. Bushido war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger - und ein Großteil der Vorwürfe basierte auf den Aussagen des Musikers. Rund dreieinhalb Jahre nach Prozessbeginn sprachen die Richter Abou-Chaker im Februar 2024 jedoch von den Hauptvorwürfen frei. Allerdings wurde der inzwischen 50-Jährige zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 900 Euro) verurteilt, weil er Gespräche mitgeschnitten hatte. Das Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH). © dpa-infocom, dpa:260731-930-467053/1