Meinung: Steuererklärung: Warum es für die Erklärung noch nicht zu spät ist

Datum31.07.2026 12:57

Quellewww.spiegel.de

TLDRAuch nach dem 31. Juli ist die Steuererklärung oft noch ohne Zuschläge nachreichbar, besonders bei erwarteter Rückzahlung (87% der Erklärungen). Gründe wie Krankheit oder Umzug können Fristverlängerungen rechtfertigen. Der Artikel nennt fünf Spartipps: haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Spenden. Viele Bürger verschenken Geld, indem sie diese Möglichkeiten nicht nutzen. Software hilft bei der Erklärung.

InhaltDie meisten Bürger müssen bis zum 31. Juli ihre Erklärung abgeben. Doch keine Panik: Die Erklärung nachzureichen geht einfacher, als Sie denken. Und mit diesen fünf Tipps können Sie bares Geld sparen. Für die meisten Steuerzahler ist die Frist zur Abgabe der Steuererklärung der 31. Juli. Wenn Sie diesen Text lesen, dürfte es rein formal also schon zu spät sein. Sollten Sie verpflichtet sein, eine Erklärung abzugeben, riskieren Sie damit ab jetzt auch einen Verspätungszuschlag. 25 Euro pro Monat Verspätung wären dabei das Minimum. In vielen Fällen dürften Ihnen jedoch trotzdem keine Konsequenzen drohen. Denn tatsächlich können Ihnen die Finanzbeamten bis Ende Februar 2027 Zeit geben und müssen bis dahin auch bei verspäteter Abgabe keine Zuschläge erheben . Vor allem nicht, wenn Sie am Ende Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Und 87 Prozent der 15 Millionen Steuererklärungen, die jährlich abgegeben werden, führten zuletzt zu solchen Rückzahlungen. Hermann-Josef Tenhagen, Jahrgang 1963, ist Chefredakteur von "Finanztip" und Geschäftsführer der Finanztip Verbraucherinformation GmbH. Der Geldratgeber ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. "Finanztip"  refinanziert sich über sogenannte Affiliate-Links, nach deren Anklicken "Finanztip" bei entsprechenden Vertragsabschlüssen des Kunden, etwa nach Nutzung eines Vergleichsrechners, Provisionen erhält. Mehr dazu hier .Tenhagen hat zuvor als Chefredakteur 15 Jahre lang die Zeitschrift "Finanztest" geführt. Nach seinem Studium der Politik und Volkswirtschaft begann er seine journalistische Karriere bei der "taz". Dort war er jahrelang ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Genossenschaft. Auf SPIEGEL.de schreibt Tenhagen wöchentlich über den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld. Auch gibt es glaubhaft entschuldbare Gründe für eine verspätete Abgabe, die vom Finanzamt meist akzeptiert werden. Nachvollziehbare Gründe sind zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt, ein längerer Aufenthalt im Ausland, fehlende Unterlagen oder ein Umzug. Wenn Sie in der Vergangenheit in der Regel pünktlich waren, haben Sie gute Chancen auf eine Fristverlängerung. Einen generellen Anspruch haben Sie allerdings nicht. Das Finanzministerium schreibt zur Einordnung, dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlags insbesondere bei wiederholten Verspätungen in Betracht komme  . Clever ist es, wenn Sie Ihrem Finanzamt eine Entschuldigung schreiben und dabei gleich einen neuen Termin ankündigen. Etwa so: "Falls ich von Ihnen nichts Gegenteiliges höre, gehe ich von der Genehmigung meines Antrags auf Fristverlängerung aus". Es kann durchaus vorkommen, dass Ihre Fristverlängerung "stillschweigend" akzeptiert wird. Nur bei einer Ablehnung hören Sie definitiv etwas von Ihrem Finanzamt . Ich rede hier nicht dem Prokrastinieren das Wort. Machen Sie Ihre Steuererklärung. Eben weil Sie wahrscheinlich Geld zurückbekommen. 2022 bekamen die Steuerzahler über ihre Erklärung im Schnitt über 1240 Euro zurück. Gut die Hälfte zwischen 100 und 1000 Euro und immerhin 36 Prozent zwischen 1000 und 5000 Euro . Mit dem Geld können Sie Ihr Konto ausgleichen und brauchen nicht mehr in den Dispo. Oder Sie können Ihrer Tochter oder dem Sohn den Start in Ausbildung und Studium in einer neuen Stadt erleichtern. Neben den 15,2 Millionen Haushalten, die im Jahr 2022 die Steuererklärung gemacht haben, gab es auch 11,6 Millionen Steuerzahler, die sie nicht machen mussten und nicht gemacht haben. Darunter auch viele Menschen, die dem Staat Geld schenken. Wer keine Steuererklärung machen muss, bei dem ist das Finanzamt sicher, dass es nichts mehr zu holen gibt. Im Umkehrschluss bedeutet das, diese Steuerbürger haben bei einer Erklärung eine sehr hohe Chance, Geld wiederzubekommen. Hier sind fünf Bereiche, auf die Sie dabei unbedingt achten sollten. Mein Lieblingsbeispiel, weil es fast jeden trifft: Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen gehören in die Steuererklärung (§35a ESTG ). Und solche Ausgaben hat praktisch jeder Mieterhaushalt. Dort stecken sie in der Nebenkostenabrechnung. 20 Prozent der entsprechenden Ausgaben können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Bis zu 4000 Euro im Jahr.  Bei Besitzern von Eigentumswohnungen verstecken sich diese anrechenbaren Kosten im Hausgeld. Und wer als Hausbesitzerin übers Jahr mal einen Gärtner, eine Putzkolonne oder auch nur den Nachbarssohn zum Rasenmähen beschäftigt hat, kann auch dies absetzen. Allein die Mieterinnen und Mieter der Republik schenken dem Staat 1,5 Milliarden bei den haushaltsnahen Dienstleistungen, haben meine Kolleginnen und Kollegen bei Finanztip ausgerechnet, weil sie die Kosten nicht in der Steuererklärung angeben. Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung fallen im Schnitt rund 500 Euro Nebenkosten an, die Sie in der Steuererklärung geltend machen können. Und dann bekommen Sie einen Hunderter vom Finanzamt zurück . Nicht ganz so viel, wie als Entlastung im Schnitt bei der kommenden Steuerreform rauskommen soll, aber doch genug. Insgesamt können Sie übers Jahr 20.000 Euro an haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung eintragen, auch die Köchin, die für Ihren 60. Geburtstag bei Ihnen gekocht hat oder der Entrümpelungsdienst, der endlich Ihren Keller und den Gartenschuppen aufgeräumt hat. Oder die Umzugshelfer beim Weg in die neue Wohnung. Wichtig immer nur: Der Dienstleister muss eine Rechnung schreiben und Sie müssen das Geld überweisen. Ein Hauptzweck der gesetzlichen Regelung ist die Vermeidung von Schwarzarbeit . Das gleiche Konzept können Sie anschließend auch bei der Handwerkerrechnung nutzen. Bis zu 6000 Euro Lohn- und Wegekosten von Handwerkerrechnungen können Sie bei der Steuererklärung angeben und so bis zu 1200 Euro Steuern zurückbekommen – für 2025 und später auch für 2026 noch . Für 2027 will die Regierung die Ersparnis auf nur noch 15 Prozent senken, also nur noch 900 Euro. Die Handwerker-Rechnungen werden heute schon häufiger beim Finanzamt angegeben als die Nebenkosten, auch weil die Handwerker Ihre Kunden auf die Einsparmöglichkeit aufmerksam machen. Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Steuererklärung machen, ist einer der wichtigsten Posten stets die Frage nach den Werbungskosten, also den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz anfallen. Jedenfalls, wenn Sie insgesamt mehr als 1230 Euro Kosten für das Jahr 2025 nachweisen können. So viel rechnet das Finanzamt als Werbungskosten schon pauschal ab. Viele Arbeitnehmer geben hier nur die Fahrtkosten an, die sogenannte Entfernungspauschale. Für 2025 können Sie 30 Cent pro Entfernungskilometer angeben. Wenn Sie also an 200 Tagen im Jahr jeweils 20 Kilometer bis zu Ihrem Arbeitsplatz zurücklegen müssen, sind das schon 1200 Euro. Und zwar egal, ob Sie die Kilometer mit dem eigenen Auto, in einer Fahrgemeinschaft, mit der Bahn oder dem Fahrrad zurücklegen. Dazu kommen zum Beispiel 20 Tage im Homeoffice, für die Sie jeweils sechs Euro absetzen können, macht noch mal 120 Euro, insgesamt schon 1320 Euro. Ist die Anfahrt länger, dürfen Sie für die Kilometer ab dem 21. sogar 38 Cent absetzen. Ab dem Steuerjahr 2026 gelten die 38 Cent für alle Kilometer. Haben Sie die 1230 Euro Werbungskosten-Pauschale erst einmal erreicht, lohnt sich jeder weitere Euro, den Sie für den Beruf ausgeben. Hier nur zwei der offenkundigsten Beispiele: Sie nutzen Ihr privates Smartphone auch beruflich. 20 Prozent der Handykosten erkennt das Finanzamt meist pauschal an. Wenn Sie das Smartphone aber fast ausschließlich beruflich nutzen, sind auch 80 Prozent drin. Sie müssen die berufliche Nutzung dann für ein paar Monate quasi mit einem Handyprotokoll nachweisen . Habe ich persönlich schon gemacht. Akzeptiert das Finanzamt Ihre Nachweise einmal, gelingt das in Folgejahren bei der gleichen Konstellation meist auch. Fortbildung ist wichtig, in Zeiten von KI noch mehr. Alle Fortbildungskosten, die Ihnen beruflich entstehen, können Sie natürlich auch als Werbungskosten angeben, von Software über Fachbücher bis zu digitalen Kursen oder Präsenzveranstaltungen. Finanziell müssen Sie Ihr Leben normalerweise ohne die Hilfe vom Finanzamt bewältigen. Aber es gibt Ausnahmen. Der Gesetzgeber nennt sie außergewöhnliche Belastungen, und sie müssen hoch genug sein. Dann aber zählen sie.  Sie hängen vom Einkommen, vom Familienstand und der Zahl der Kinder ab. Bei einer vierköpfigen Familie mit 80.000 Euro Einkünften wären rund 3200 Euro noch zumutbar, verdient ein Single 80.000, wären es rund 5500 Euro, bevor sich die Belastungen steuermindernd auswirken. Die Bayerische Finanzverwaltung hat einen entsprechenden Rechner online gestellt . Typische Fälle sind die Kosten für das Zahnimplantat, das einige tausend Euro kostet, Brillenkosten, Kosten für eine Therapie oder auch die Kosten für die Beerdigung Ihrer Eltern, wenn der Nachlass nicht ausreicht. Hat man diese Belastungsschwelle – etwa durch ein Zahnimplantat, hohe Krankheitskosten oder Pflegekosten – einmal überschritten, sollten sämtliche weiteren außergewöhnlichen Belastungen desselben Jahres ebenfalls angegeben werden. Denn dann bringen oft auch Brille, Medikamente, Physiotherapie oder Fahrten zum Arzt zusätzliche Steuerersparnisse. Auf dem Arbeitsmarkt ging die Krise schon 2025 los, vielleicht für Sie ein Grund, der passenden Gewerkschaft beizutreten. Im vergangenen Jahr war Bundestagswahl und Sie haben der Partei Ihrer Wahl vielleicht gespendet. Wer aus religiösen Gründen seiner Kirche finanziell die Stange hält, muss in Deutschland Kirchensteuer zahlen. Alle drei Ausgabenposten können Sie in der Steuererklärung für 2025 geltend machen, genau wie Spenden für Organisationen wie etwa Amnesty International, Greenpeace oder Ihren Heimatverein. Tun Sie das. Wir als Staat wünschen uns zivilgesellschaftliches Engagement, und wer sich mit eigenem Geld engagiert, bei dem legt das Finanzamt was drauf. Die Spendenquittungen haben Sie ohnehin zugeschickt bekommen. Bei Spenden unter 300 Euro reicht sogar der Kontoauszug. Steuererklärungen werden heute viel schneller bearbeitet als früher. Die hessischen Finanzbehörden waren zuletzt die schnellsten in Deutschland. Sie sind ganz stolz, dass sie die Erklärungen ihrer Steuerbürger für 2024 im Schnitt in 41 Tagen bearbeitet haben. 200.000 Steuererklärungen haben die Ämter sogar schon vorausgefüllt an die Steuerbürger geschickt . Seit Kurzem können Sie auch eine vorausgefüllte Steuererklärung über das Elster-Portal abgeben. So bequem beide Varianten erscheinen mögen, gerade wenn der Schuh drückt, sollten Sie aufpassen. Tipps zum Einsparen bekommen sie nicht dazu . Gute Steuerapps und Software gibt es preiswert oder gar umsonst. Zum Beispiel das von meinen Finanztip-Kollegen empfohlene WISO für rund 45 Euro oder das kostenlose Steuerprogramm von Check24 . Sie sind zwar über dem Termin. Aber jetzt sind Sie immerhin für eine schnelle Erklärung vorbereitet. Und Sie bekommen das wahrscheinlich preiswert hin. Wenn Sie noch abgeben müssen, nutzen Sie zum Beispiel eine der oben genannten Steuersoftwares. Sie müssen nicht wegen der Verspätung zum Steuerberater oder zum Lohnsteuerhilfeverein. Die Berater dürften Ihre Erklärung ja später abgeben. Ist es aber etwas komplizierter, mit einer vermieteten Eigentumswohnung, einem Nebenjob oder der gewerblichen Solaranlage, können Sie schon einen Steuerberater fragen. Dann haben Sie noch bis Ende Februar Zeit, notfalls sogar bis Ende Juli 2027. Das Gleiche gilt, wenn Sie sich als einfacher Arbeitnehmer oder als Rentnerin einfach nur überfordert fühlen. Dann können Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Der kostet mehr als die Software, aber weniger als eine Steuerberaterin. Geht aber nur, wenn sie ausschließlich angestellt oder Rentner sind. Wegen der Verspätungszuschläge selbst sollten Sie aber nicht zum Steuerberater wechseln. Meine Kollegen bei Finanztip haben versucht herauszufinden, wie viele klassische Steuerbürger denn solche Zuschläge haben zahlen müssen. Zahlen gab es bei den zuständigen Bundesländern keine. Beschwerden schlagen bei uns auch keine auf. In einer idealen Welt könnte man davon träumen, dass Ihr Finanzamt Sie aktiv darauf hinweist, welche Vergünstigungen Sie nach den vorliegenden Daten wahrscheinlich noch nicht nutzen. Da sind wir noch nicht. Bis dahin bitte nicht warten, selber machen. Es ist nicht zu spät.