Datum31.07.2026 12:18
Quellewww.zeit.de
TLDREin Familienvater wurde vom Landgericht Frankfurt wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Er stieß sie aus dem 22. Stock eines Hotels, um mit seiner Geliebten zusammenleben zu können und eine Scheidung zu vermeiden. Das Gericht wertete die Tat als "sittlich auf niedrigster Stufe" und folgte damit der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte sich vor der Tat im Internet über unauffällige Tötungsarten informiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landgericht Frankfurt“. Lesen Sie jetzt „Lebenslange Haft nach Mord an Ehefrau“. Ein Familienvater hat seine Ehefrau aus dem 22. Stock gestoßen, um mit seiner Geliebten zusammenleben zu können und sich eine teure Scheidung zu sparen - nun wurde der Mann vom Frankfurter Landgericht wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. "Ihr Verhalten steht sittlich auf niedrigster Stufe", sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer zu dem 60-Jährigen. "Wie einen Müllsack" habe dieser seine Frau über das Balkongeländer entsorgt. Mit seinem Urteil wegen Mordes folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin und der Nebenklage. Die Verteidigerin des 60-Jährigen hatte einen Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem aufwendigen, am 1. April begonnenen Prozess hatte sich der Deutsch-Brite nicht zu der Tat am Vatertag im Mai 2023 in einem Frankfurter Hotel geäußert. Das Paar war elf Jahre verheiratet gewesen und hatte zusammen mit den beiden gemeinsamen Kindern in Rodgau (Landkreis Offenbach) gelebt. Wenige Monate vor der Tat begann der Mann eine Affäre mit einer über 20 Jahre jüngeren Frau. Im Internet informierte er sich über unauffällige Tötungsarten. Dann buchte er ein Zimmer in dem Frankfurter Hotel und stürzte seine Frau 61 Meter in die Tiefe. Sie war sofort tot. © dpa-infocom, dpa:260731-930-466095/1