Sexuelle Selbstbestimmung: Seit 2024: Über 3.000 Menschen ändern Geschlechtseintrag

Datum31.07.2026 10:22

Quellewww.zeit.de

TLDRSeit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 haben in Berlin über 3.000 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert. Davon entschieden sich die meisten für eine Umwandlung von weiblich zu männlich oder umgekehrt. Auch Minderjährige konnten Anträge stellen, wobei für Kinder und Jugendliche die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig war. Die Änderung erfordert eine Anmeldung beim Standesamt und die Bestimmung neuer Vornamen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Sexuelle Selbstbestimmung“. Lesen Sie jetzt „Seit 2024: Über 3.000 Menschen ändern Geschlechtseintrag“. Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben 3.151 Menschen in Berlin ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das geht aus Daten der Senatskanzlei hervor, die diese auf Anfrage der dpa mitteilte.  Das Gesetz trat am 1. November 2024 in Kraft. Bereits ab August 2024 konnten Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags anmelden. Im November und Dezember 2024 änderten 937 Menschen ihren Geschlechtseintrag. Im Jahr 2025 waren es 1.884, von Januar bis Mai 2026 weitere 330. Die meisten änderten die Angabe von weiblich zu männlich oder umgekehrt. Das traf auf 1.877 Fälle zu. Deutlich seltener wurde der Eintrag zu "divers" oder ohne Geschlechtsangabe geändert. Die meisten Antragsteller waren volljährig. 216 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren ließen ihren Geschlechtseintrag ändern. Zudem änderten 43 Kinder zwischen 5 und 13 Jahren den Eintrag, 3 weitere waren jünger als 5 Jahre. Bei Minderjährigen ist dafür die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, in der Regel der Eltern, erforderlich. Sie müssen außerdem versichern, über die Auswirkungen informiert worden zu sein.  Für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist eine Anmeldung beim zuständigen Standesamt mindestens drei Monate im Voraus erforderlich. Mit der Änderung sind grundsätzlich auch neue Vornamen zu bestimmen. © dpa-infocom, dpa:260731-930-465310/1