Datum30.07.2026 15:20
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Berliner Landeswahlausschuss hat zwei Beschwerden gegen die Zulassung der AfD zu den Wahlen in Spandau zurückgewiesen. Die Initiatoren, "Das antifaschistische Bündnis Spandau" und "Die Partei", hatten argumentiert, die AfD sei faschistisch und müsse ausgeschlossen werden. Die Beschwerden wurden jedoch aus formalen Gründen abgewiesen, da die Beschwerdeführer nicht involviert waren. Der Ausschuss betonte, keine Instanz zur inhaltlichen Prüfung von Parteien zu sein. Somit dürfen 17 Parteien zur Abgeordnetenhauswahl antreten.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wahlen im September“. Lesen Sie jetzt „Ausschuss weist Beschwerden zurück: AfD darf antreten“. Die AfD darf in Berlin-Spandau bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung antreten. Der Landeswahlausschuss wies zwei gleichlautende Beschwerden dagegen bei seiner jüngsten Sitzung zurück, wie das Landeswahlamt mitteilte. Die Beschwerden gegen die Zulassung der AfD hatten die Wählergemeinschaft "Das antifaschistische Bündnis Spandau" sowie die Partei "Die Partei" eingelegt, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler erläuterte. "Sie haben argumentiert, dass es sich bei der AfD um eine faschistische Partei handle, ein Verbotsverfahren daher möglich und nötig sei und sie deshalb nicht an der Wahl teilnehmen dürfe." Der Ausschuss wies die Beschwerden aus formalen Gründen zurück. "Beschwerdeführende haben das Recht, gegen die Zurückweisung des eigenen Wahlvorschlags Beschwerde einzureichen, nicht jedoch gegen die Zulassung eines Wahlvorschlags, dessen Vertrauenspersonen sie nicht sind, was in den vorliegenden Beschwerden der Fall war", lautete die Begründung. "Der Landeswahlausschuss ist kein Ersatz für das Bundesverfassungsgericht und ist auch kein Parteien-TÜV, der die Inhalte von Parteien überprüft", sagte Bröchler. Weitere Beschwerden lagen nicht vor. Bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September dürfen damit 17 Parteien antreten. © dpa-infocom, dpa:260730-930-461685/1