Bundesverfassungsgericht: Verdi klagt in Karlsruhe gegen Ladenschlussgesetz

Datum30.07.2026 15:24

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Gewerkschaft Verdi hat eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Lockerung des bayerischen Ladenschlussgesetzes eingereicht. Verdi kritisiert die Neuregelungen, die unter anderem eine Sieben-Tage-Öffnung für kleine, unbesetzte Supermärkte und erweiterte Ladenöffnungszeiten für bestimmte Gemeinden erlauben. Die Gewerkschaft sieht darin eine Verschlechterung des Arbeitnehmerschutzes zugunsten von Handelskonzernen. Dies ist die zweite Klage gegen das Gesetz; eine weitere läuft bereits beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bundesverfassungsgericht“. Lesen Sie jetzt „Verdi klagt in Karlsruhe gegen Ladenschlussgesetz“. Die Gewerkschaft Verdi klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Lockerung des Ladenschlusses in Bayern durch CSU und Freie Wähler. Damit ist die Staatsregierung nun mit der zweiten Klage gegen das vor gut einem Jahr im Landtag verabschiedete Gesetz konfrontiert. Seit Januar läuft schon eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, an diesem ersten Verfahren ist Verdi-Landesleiterin Luise Klemens als einzelne Klägerin beteiligt. Verdi will jedoch alle rechtlichen Wege gegen das Gesetz ausschöpfen, wie es in der Mitteilung heißt. Landesleiterin Klemens wirft der Staatsregierung einen "Generalangriff auf die Beschäftigten im bayerischen Einzelhandel, auf deren Familienund auf die Gesellschaft" vor. "Mit unserer Klage am Bundesverfassungsgericht kämpfen wir gegen die dramatischen Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes."  Verglichen mit den meisten anderen Bundesländern wird der Ladenschluss in Bayern nach wie vor vergleichsweise restriktiv gehandhabt. So müssen die Geschäfte an Werktagen nach wie vor spätestens um 20.00 Uhr schließen. Eine wesentliche Neuerung war jedoch die Erlaubnis zur Sieben-Tage-Öffnung für kleine Automatensupermärkte ohne Personal mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche. Und in einem knappen Viertel der bayerischen Gemeinden, die als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsorte eingestuft sind, ist nun an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr der Verkauf von Lebensmitteln und "touristisch relevanten Warengruppen" erlaubt.  "Die bayerische Staatsregierung handelt zugunsten der Handelskonzerne und gegen die Beschäftigten", kritisierte Thomas Gürlebeck, der Landesfachbereichsleiter Handel bei Verdi. Zum Vergleich: In Baden-Württemberg dürfen Geschäfte an Werktagen rund um die Uhr öffnen, auf der anderen Seite sind im Nachbarland maximal drei verkaufsoffene Sonn- und Feiertage erlaubt. © dpa-infocom, dpa:260730-930-461725/1