Datum30.07.2026 13:03
Quellewww.zeit.de
TLDRDie SPD fordert die Landesregierung von NRW auf, gegen Benzinpreis-Abzocke und Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel vorzugehen. Diese Regel erlaubt nur eine tägliche Preiserhöhung um 12 Uhr mittags. Während andere Bundesländer zuständige Behörden benannt haben, kritisiert die SPD NRW hierfür mangelndes Engagement. Die Landesregierung hält einen zentralen Vollzug beim Bundeskartellamt für zielführender, um Bürokratie zu vermeiden. Verstöße können mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Abzocke an der Zapfsäule“. Lesen Sie jetzt „SPD fordert schärferes Vorgehen gegen Benzinpreis-Verstöße“. Die SPD-Opposition hat die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert, energisch gegen Benzinpreis-Abzocke an Tankstellen und Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel vorzugehen. Während viele andere Bundesländer laut Mitteilung des Bundeskartellamts Behörden benannt hätten, um entsprechende Verstöße zu ahnden, gebe es in NRW bislang nichts Entsprechendes, kritisierte der SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Jochen Ott, in Düsseldorf. Dieses Versäumnis gehe zulasten vieler Berufspendler und aller anderen Autofahrer. Die sogenannte 12-Uhr-Regel trat im April in Kraft. Kraftstoffpreise dürfen seitdem nur noch einmal am Tag um 12.00 Uhr mittags angehoben werden. Preissenkungen sind dagegen beliebig häufig möglich. Die Ahndung von Verstößen liegt laut Bundeskartellamt in der Verantwortung der Länder. NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) hatte vor einigen Wochen in einem Bericht an den Landtag argumentiert, ein landesrechtlicher Vollzug des Gesetzes erscheine der Landesregierung wenig zielführend und würde zu mehr Bürokratie führen. Zudem werde die Gefahr einer unterschiedlichen Rechtsanwendung innerhalb der Länder gesehen. Deshalb spreche sich NRW für einen zentralisierten Vollzug beim Bundeskartellamt aus, weil Abweichungen dort ohnehin automatisiert erfasst würden. "Fakt ist, Nordrhein-Westfalen hat nicht mal den Versuch unternommen, jemanden zu benennen, der sich darum kümmern soll", kritisierte Ott. Nach Angaben des Bundeskartellamts können die zuständigen Behörden in den Ländern Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro ahnden. © dpa-infocom, dpa:260730-930-460647/1