BGH-Urteil: »Focus«-Ärztesiegel müssen nach BGH-Entscheidung erneut geprüft werden

Datum30.07.2026 12:11

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Vergabekriterien für die "Focus"-Ärztesiegel neu geprüft werden müssen. Die Wettbewerbszentrale hatte geklagt, da sie die Siegel für irreführend hält und bemängelt, dass die Ärzte für deren Nutzung Lizenzgebühren zahlen. Der BGH stuft solche Siegel als Testlogos mit Gesundheitsbezug ein, die strengeren Auflagen unterliegen müssen. Das Oberlandesgericht München muss nun erneut prüfen, ob dies bei den Siegeln für 2020 und 2021 der Fall war.

InhaltDer Verein Wettbewerbszentrale hält die "Focus"-Ärztesiegel für irreführend und hat geklagt. Nach einer BGH-Entscheidung müssen die Vergabekriterien neu geprüft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Klage des Vereins Wettbewerbszentrale stattgegeben, die sich gegen die vom Magazin Focus Gesundheit vergebenen Ärztesiegel wandte. Bei derartigen Siegeln handle es sich um sogenannte Testlogos mit Gesundheitsbezug. Diese müssten unter besonders strengen Auflagen vergeben werden, entschied der BGH. Das Oberlandesgericht München müsse nun erneut prüfen, ob dies der Fall war. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen den Burda-Verlag, in dem Focus Gesundheit erscheint, geklagt. Einmal im Jahr erscheinen in dem Magazin Ärztelisten und darauf basierend Siegel wie Top Mediziner oder Focus Empfehlung. Diese können die Ärzte gegen eine Lizenzgebühr zu Werbezwecken nutzen. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale ist das jedoch irreführend. In dem Verfahren werden die Siegel für die Jahre 2020 und 2021 betrachtet. Laut der Wettbewerbszentrale basierten diese nicht auf sachgerechten Kriterien. Mit ihrer Klage war die Organisation im vergangenen Jahr vor dem Oberlandesgericht München gescheitert. Der Bundesgerichtshof bemängelte diese Einschätzung und hob die Entscheidung auf. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.