Datum30.07.2026 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDRNordrhein-Westfalen verstärkt den Kampf gegen den illegalen Handel mit tabakfreien Nikotinbeuteln. Diese sind in Deutschland als gesundheitsschädlich und nicht zugelassen verboten, werden aber illegal importiert und verkauft. Ein neuer Erlass stärkt die kommunale Behörden bei Kontrollen und Beschlagnahmungen. Besonders für Jugendliche sind die Beutel aufgrund ihrer Aromen attraktiv, was Bedenken hinsichtlich Jugendschutz und Suchtprävention aufwirft.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Scheinbar harmlose Versuchung“. Lesen Sie jetzt „Wie NRW illegalen Handel mit Nikotinbeuteln eindämmen will“. Nordrhein-Westfalen verschärft den Kampf gegen den illegalen Handel mit gesundheitsschädlichen tabakfreien Nikotinbeuteln. Ein neuer Erlass des Düsseldorfer Verbraucherschutzschutzministeriums soll die Kontrollmöglichkeiten und den Durchgriff der kommunalen Behörden maßgeblich stärken. Worum es dabei geht. Tabakfreie Nikotinbeutel sind kleine kissenförmige Päckchen aus Zellstoff, die neben Nikotin auch Aroma und weitere Zusatzstoffe enthalten, aber keinen Tabak. Üblicherweise stecken Konsumenten den Beutel zwischen Oberlippe und Zahnfleisch oder in die Wangentasche. Dort entfaltet das Nikotin dann seine Wirkung. Nach EU-Recht sind tabakfreie Nikotinbeutel grundsätzlich nicht zugelassen und dürfen – unabhängig vom konkreten Nikotingehalt – nicht in den Verkehr gebracht werden. Einige Mitgliedsstaaten erlauben aber einen regulierten Verkauf. Letzteres gilt nicht für Deutschland. Rechtlich werden sie hier als Lebensmittel eingestuft, nicht als Tabakprodukt. Aufgrund ihrer Gesundheitsschädlichkeit und der Einstufung als nicht zugelassenes, neuartiges Lebensmittel sind sie hier im Handel verboten. Mehrere Gerichtsentscheidungen haben nach Angaben des NRW-Verbraucherministeriums die Einstufung als gesundheitsschädliches Lebensmittel bereits bestätigt. Da kein Konsumverbot besteht, können die Beutel aus dem Ausland eingeführt werden – vor allem über das Internet. Zudem werden an etlichen Verkaufsstellen, etwa Kiosken, Schwarzmarktprodukte unter der Hand angeboten. Das Verbraucherschutzministerium bietet den Kommunen eine Muster-Allgemeinverfügung an. Wird die vor Ort beschlossen, müssen sich Ordnungshüter nicht mehr auf zeitraubende Diskussionen einlassen, was genau in den Beuteln drin ist und ob das eine Beschlagnahme rechtfertigt. In der Verfügung wird festgestellt, dass die Untersagung unabhängig vom Nachweis, wie gefährlich das einzelne Produkt konkret ist, sofort vollzogen werden kann. Anfechtungsklagen sollen keine aufschiebende Wirkung haben. NRW will damit Jugendschutz und Suchtprävention nachhaltig stärken. Düsseldorf, Köln und der Kreis Unna haben solche Verfügungen bereits. "Tabakfreie Nikotinbeutel sind aufgrund ihrer Vielfalt an Geschmacksrichtungen, wie zum Beispiel Minze, Lakritz oder Fruchtaromen, speziell für Jugendliche attraktiv", erläuterte das Verbraucherschutzministerium. Zahlreiche nationale und internationale Studien bestätigten dies. Von der Weltgesundheitsorganisation werde das als besorgniserregend wahrgenommen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sehe gesundheitliche Risiken insbesondere für Kinder, Jugendliche und Nichtraucher, da Nikotin eine suchterzeugende Wirkung habe. Bei Jugendlichen greife Nikotin direkt in die Gehirnentwicklung ein, mache schneller abhängig und könne langfristige Veränderungen im Belohnungssystem und im Verhalten verursachen, erläuterte NRW-Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen (CDU). "Deshalb gilt ein früher Konsum von Nikotin als besonders riskant." Untersuchungen des BfR belegten, dass beim Konsum tabakfreier Nikotinbeutel mindestens die Hälfte des enthaltenen Wirkstoffs vom Körper aufgenommen werde. Insbesondere bei hoch dosierten Produkten führe dies zu Nikotin-Blutspiegeln, die deutlich über denen einer herkömmlichen Zigarette lägen. Je nach Einzelfall ist zwischen einer Ermahnung über eine maximal mögliche Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro bis hin zu einem Jahr Freiheitsstrafe eine breite Palette an Sanktionen möglich. © dpa-infocom, dpa:260730-930-458101/1