Datum30.07.2026 03:28
Quellewww.zeit.de
TLDRUnionsfraktionschef Thorsten Frei fordert nach dem CSD-Anschlag in Berlin strengere Regeln für Gefährder. Präventivhaft und elektronische Fußfesseln sollen die Sicherheit erhöhen. Frei unterstützt Vorschläge von Innenminister Dobrindt, der auch die Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern kritisiert. Eine Einigung mit der SPD sei nun das Ziel, um die Wahrscheinlichkeit solcher Taten zu minimieren.
InhaltDer Unionsfraktionschef will noch im August strengere Regeln für Gefährder auf den Weg bringen. Präventivhaft und elektronische Fußfesseln sollen die Sicherheit erhöhen. Der neue Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) will als Reaktion auf den CSD-Anschlag noch im August Änderungen im Umgang mit extremistischen Gefährdern angehen. Das sagte der CDU-Politiker in der ARD, wo er sich zudem für die Vorschläge von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) aussprach. "Das weist in die richtige Richtung, wenn man etwa über Präventivhaft spricht, wenn man über den Einsatz der Fußfessel spricht, wenn man auch darüber spricht, dass für Gefährder die Anwendung des Jugendstrafrechts sicherlich, wenn sie Heranwachsende sind, nicht zwangsläufig die richtige Größenordnung ist", sagte Frei. Nun gehe es darum, mit dem Koalitionspartner SPD dazu eine gemeinsame Sichtweise zu finden. Dobrindt hatte sich für einen verstärkten Einsatz von elektronischen Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder ausgesprochen. Zudem bezeichnete er die Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern über 18 Jahren als "inakzeptabel". Frei sagte, er wolle nicht den Eindruck erwecken, dass sich Taten wie die des Islamisten Abdul B. am Samstag vollständig ausschließen ließen. "Aber unsere Aufgabe als Politiker ist es, dafür zu sorgen, dass die Wahrscheinlichkeit so klein wie möglich wird. Und deshalb muss man vor allen Dingen auch auf die Prävention achten." Maßnahmen wie Präventivhaft und Fußfessel erhöhten die Sicherheit. Der Hauptverdächtige habe zu den Gefährdern gezählt und sei den Sicherheitsbehörden bekannt gewesen. Der 21-jährige mutmaßliche Täter Abdul B. war im Mai am Amtsgericht Tiergarten wegen des versuchten Anschlusses an die Terrormiliz IS zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig. Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl auf. Bei dem Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin wurde eine Frau getötet, 31 Menschen wurden teils schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter Abdul B. starb am Tag nach dem Anschlag durch Schüsse von Polizisten. Auf seinem Handy wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein Bekennervideo gefunden, in dem eine vermummte Person, mutmaßlich Abdul B. selbst, einen Treueschwur auf die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) leistet.