Datum29.07.2026 17:09
Quellewww.zeit.de
TLDRDer niedersächs
InhaltStephan Bothe wollte für die AfD Landrat in Lüneburg werden. Der Wahlausschuss stimmte dagegen. Es gibt Zweifel an der Verfassungstreue von Niedersachsens AfD-Vizechef. Der niedersächsische AfD-Vizechef Stephan Bothe darf bei der Landratswahl in Lüneburg nicht antreten. Der Wahlausschuss des Landkreises entschied sich mit 6 zu 1 Stimmen gegen die Kandidatur des Landtagsabgeordneten, wie ein Sprecher des Landkreises mitteilte. Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Die Wahlleiterin des Landkreises hatte Bothe zuvor mitgeteilt, dass seine Kandidatur aufgrund einer möglicherweise fehlenden Verfassungstreue geprüft werde. Bewerberinnen und Bewerber für kommunale Spitzenämter müssen in Niedersachsen die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die zuständigen Wahlausschüsse die Verfassungstreue prüfen und eine Kandidatur ablehnen. Zuvor waren bereits der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von der Landratswahl im Kreis Friesland und Thorsten Moriße von der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven ausgeschlossen worden. In Niedersachsen sind am 13. September Kommunalwahlen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.