Germanwings-Absturz: Schadensersatzprozess um Germanwings-Absturz beginnt Ende August

Datum29.07.2026 15:19

Quellewww.zeit.de

TLDREnde August beginnt ein Prozess, in dem 30 Angehörige von Opfern des Germanwings-Absturzes 2015 das Luftfahrtbundesamt auf Schadensersatz verklagen. Sie fordern bis zu 110.000 Euro und werfen den Behörden vor, die Flugtauglichkeit des Co-Piloten nicht ausreichend überwacht zu haben. Der Co-Pilot hatte die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht. Das Gericht hält eine staatliche Haftung jedoch für unwahrscheinlich, da Schadensersatzansprüche primär gegen die Fluggesellschaft gerichtet werden könnten.

Inhalt30 Betroffene des Absturzes der Germanwings-Maschine im Jahr 2015 haben das Luftfahrtbundesamt auf Schadensersatz verklagt. Im August beginnt der Prozess. Mehr als zehn Jahre nach dem Absturz der Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf mit 150 Toten beginnt im August ein Prozess um Schmerzensgeld. Das zuständige Landgericht Braunschweig teilte mit, dass sich die Schadenersatzklage von 30 Betroffenen gegen das in Braunschweig ansässige Luftfahrtbundesamt richte. Die Klägerinnen und Kläger fordern Schadenersatz von bis zu 110.000. Sie werfen den Behörden vor, die Flugtauglichkeit des Co-Piloten nicht genügend überwacht und damit ihre Amtspflichten verletzt zu haben. Sie argumentieren, dass der Absturz so erst ermöglicht worden sei. Die Bundesrepublik Deutschland hafte deshalb für Schäden. Die Unfalluntersuchungen hatten ergeben, dass der Co-Pilot die Maschine am 24. März 2015 absichtlich abstürzen ließ. Er war psychisch erheblich vorbelastet und hätte dem Ermittlungsergebnis zufolge nicht fliegen dürfen. Eine Krankschreibung, die auch für den Absturztag galt, enthielt er seinem Arbeitgeber vor. Für die Tat nutzte er einen Toilettengang des Piloten und schloss sich währenddessen im Cockpit ein. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ob die Klage Erfolg haben wird, ist jedoch fraglich. Das Gericht hält es nach erster Einschätzung für wahrscheinlich, dass der Staat keinen Schadenersatz zahlen muss. Betroffene könnten den gleichen Schaden stattdessen von der Fluggesellschaft verlangen.