Datum29.07.2026 14:03
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Oberlandesgericht Celle hat die Beschwerde der Mutter im Sorgerechtsstreit, der zum Tod von sechs Menschen in Stade führte, abgewiesen. Teile des Sorgerechts bleiben der Mutter entzogen, sie darf nicht über Wohnort oder medizinische Entscheidungen des Kindes bestimmen. Ermittler vermuten den Sorgerechtsstreit als Motiv für die Tat des inzwischen verstorbenen Vaters. Die gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren ist vorläufig.
InhaltNach dem Tod des Verdächtigen der Tat in Stade bleiben der Mutter Teile des Sorgerechts entzogen. Ermittler sehen den Sorgerechtsstreit als Motiv für die Tat. Das Oberlandesgericht Celle hat nach der Gewalttat in Stade mit sechs Toten eine Beschwerde der Eltern im Sorgerechtsstreit um ihr Kind zurückgewiesen. Für die Mutter bedeutet das, dass sie weiterhin wichtige Teile des Sorgerechts nicht ausüben darf. Sie darf derzeit nicht entscheiden, wo ihr Kind lebt. Außerdem darf sie keine Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen und das Kind auch nicht gegenüber Behörden vertreten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Da der Vater inzwischen tot ist, betrifft die Entscheidung inzwischen nur noch die Mutter. Damit bleibt die Entscheidung des Amtsgerichts zunächst bestehen. Das Gericht hatte den Eltern Teile des Sorgerechts entzogen und angeordnet, dass Mutter und das wenige Monate alte Baby gemeinsam in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade untergebracht werden. Gegen diese Entscheidung legten beide Eltern Beschwerde ein. Nur wenig später soll der Vater des Kindes in der Einrichtung sechs Mitarbeiter der Jugendhilfe erschossen haben. Nach Einschätzung der Ermittler war der Streit um das Sorgerecht das Motiv für die Tat. Der 45-jährige Vater des Kindes wurde kurz nach der Tat auf der Flucht festgenommen und kam anschließend in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde wegen Mordes ermittelt. Anschließend nahm er sich im Gefängnis das Leben. Das Baby lebt inzwischen getrennt von seiner Mutter in einer anderen Einrichtung. Menschen, die Suizidgedanken haben, finden bei der Telefonseelsorge unter www.telefonseelsorge.de oder bei den kostenlosen Hotlines 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 rund um die Uhr Hilfe. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist allerdings nicht endgültig. Sie wurde im Rahmen eines Eilverfahrens getroffen, das vorläufig regelt, was bis zu einer endgültigen Entscheidung gilt. In einem späteren Hauptverfahren wird sich das Gericht noch einmal ausführlich mit dem Sorgerechtsstreit befassen und endgültig über die Rechte der Mutter entscheiden.