Datum29.07.2026 13:42
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Berliner LKA schilderte die Observation des islamistischen Attentäters Abdul B. als "nicht geeignet", einen Anschlag zu verhindern. Nach seiner Einstufung als Gefährder im Januar wurde er engmaschig überwacht. Trotz intensiver Beobachtung, Kameraüberwachung und Telefonabhörung gab es laut LKA-Vizechef Stefan Redlich keine Anzeichen für geplante Taten. Abdul B. zeigte einen unauffälligen Tagesablauf. Seine Radikalisierung erfolgte primär online und in Kleingruppen, nicht in Moscheen. Verwandte des Attentäters hatten Verbindungen zum IS.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Terrorismus“. Lesen Sie jetzt „LKA: Verdächtigen-Observation verhindert Anschlag nicht“. Das Berliner LKA hat den Ablauf der Überwachung des späteren islamistischen Attentäters Abdul B. in Details geschildert. Am 12. Januar 2026 sei Abdul B. von der Polizei als Gefährder eingestuft worden, sagte LKA-Vizechef Stefan Redlich im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Daraufhin habe sich auch das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum GTAZ mit dem Fall befasst. Auf die Frage nach der Anzahl der ähnlich gefährlichen Islamisten, die Kontakte zum IS hätten und in die Kategorie "Hochrisikofall" gehören, sprach Innensenatorin Iris Spranger (SPD) von einer einstelligen Zahl. Redlich vom LKA erklärte, am 6. Mai habe man sich darauf vorbereitet, was man unternehme, wenn Abdul B. nach einem am 12. Mai erwarteten Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen werde. Dazu sei eine Einsatzgruppe gebildet worden, sagte Redlich. Beschlossen worden sei dann, dass das für Überwachungen zuständige MEK (Mobiles Einsatzkommando) Abdul B. nach seiner Entlassung für sechs Tage in zwei Schichten besonders eng observiere, um den Ablauf seines Tages festzustellen. Redlich betonte aber: "Das ist nicht geeignet, um jemanden in den Arm zu fallen, wenn er etwas tut. Die Observation ist nur ein Baustein von sehr vielen." Die erste Erkenntnis sei demnach gewesen: "Er war relativ wenig unterwegs und hatte einen stinknormalen Tagesablauf." Vom 12. bis 17. Mai sei Abdul B. jeden Tag von früh bis spät observiert worden. Danach habe man es mit den mobilen Kräften bis zum 22. Mai angepasst auf den erkannten Tagesablauf. Zusätzlich sei ab dem ersten Tag eine Kamera gegenüber seines Wohnhauses aufgebaut und alle 24 Stunden ausgewertet worden, so Redlich. Zudem sei durchgehend sein Telefon abgehört worden. Die Polizei habe ihm die Ausreise untersagt und seinen Pass eingezogen. Mehrfach sei mit ihm gesprochen worden. Im Juni habe das MEK Abdul B. an sechs Tagen observiert, es habe aber keine Bewegung gegeben. Er sei fast immer zu Hause gewesen. Im Juli habe es an vier Tagen Observationen gegeben, dazu eine Festnahme am 3. Juli wegen der gesichteten Waffe, die sich als Spielzeug herausstellte. Zuletzt observierte das MEK Abdul B. am 23. Juli, zwei Tage vor dem Anschlag. Redlich betonte: "Den Eindruck, wir haben ihn uns durch die Finger gleiten lassen, den habe ich nicht." Auch Verfassungsschutz-Chef Michael Fischer schilderte, dass seine Behörde die Internetaktivitäten von Abdul B. seit 2022 verfolgt habe. Die Radikalisierung des jungen Mannes habe sich weniger in Moscheen als in kleinen Gruppen und auch im Internet vollzogen. Justiz-Staatssekretär Dirk Feuerberg sagte, die islamistisch-extremistischen Verwandten von Abdul B. seien im Prozess gegen ihn bekannt gewesen. Zwei Cousins hätten für die Terrororganisation IS gekämpft, einer sei getötet worden. Das sei in der Anklageschrift erwähnt worden. © dpa-infocom, dpa:260729-930-455186/1